Moutier Gemeinderat mag sich nicht ganz zur Charta bekennen

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Moutier,

Um die Lage in Moutier BE zu entspannen, soll die «Charta von Moutier» unterzeichnet werden. Der Gemeinderat lehnt es ab, als ganzes Gremium zu unterzeichnen.

Am 18. Juni 2017 entschied man sich in Moutier für den Wechsel zum Kanton Jura.
Am 18. Juni 2017 entschied man sich in Moutier für den Wechsel zum Kanton Jura. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Die «Charta von Moutier» soll die Lage während den Abstimmungsbeschwerden beruhigen.
  • Doch der Gemeinderat lehnt es ab, den Verhaltenskodex als Gremium zu unterzeichnen.

Der Gemeinderat von Moutier lehnt es ab, als ganzes Gremium die «Charta von Moutier» zur Beruhigung der Lage zu unterzeichnen. Jeder Gemeinderat solle für sich persönlich entscheiden, ob er das Dokument unterschreiben wolle.

Das beschloss die neunköpfige Exekutive des bernjurassischen Städtchens an ihrer jüngsten Sitzung, wie das Bundesamt für Justiz (BJ) heute Freitag mitteilte. Der Bund tritt in dem Konflikt als Vermittler auf. Unter seiner Mediation wurde die Charta erarbeitet und von den Kantonen Bern und Jura verabschiedet.

Die Charta ist eine Art Verhaltenskodex. Wer sie unterzeichnet, bekundet damit seine Absicht, in der Phase der Ungewissheit während der Behandlung der Abstimmungsbeschwerden Ruhe zu bewahren und verantwortungsvoll zu handeln.

Unruhen seit der Abstimmung

Der Wortlaut der Charta wurde heute Freitag auf der Website des Bundesamts für Justiz veröffentlicht. Bundesrätin Simonetta Sommaruga empfiehlt den einzelnen Mitgliedern des Gemeinderats von Moutier sowie einer Reihe politischer Akteure der Juraregion, ihre Unterschrift unter das Dokument zu setzen.

Die Stimmberechtigten von Moutier haben sich am 18. Juni 2017 mit knappem Mehr für den Wechsel zum Kanton Jura ausgesprochen. Ruhe ist seither nicht eingekehrt, ganz im Gegenteil. So sind noch sieben Abstimmungsbeschwerden hängig, die Regierungsstatthalterin des Berner Juras soll ihren Entscheid Ende Oktober bekanntgeben.

Der erstinstanzliche Entscheid kann ans bernische Verwaltungsgericht und ans Bundesgericht weitergezogen werden. «Moutier und die beiden Kantonen müssen deshalb kurz- und mittelfristig einen Umgang mit der Ungewissheit finden, die mit diesem Umstand verbunden ist», schreibt das Bundesamt für Justiz.

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