Das Parlament fordert, dass die Grundlagen für eine nationale Berufspilotenlizenz mit Altersgrenze 65 ausgearbeitet werden.
Berufspilotenlizenz
Der Bundesrat muss die Grundlagen für eine nationale Berufspilotenlizenz mit Altersgrenze 65 ausarbeiten. (Archivbild) - sda - KEYSTONE/DOMINIC STEINMANN

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Grundlage für eine Berufspilotenlizenz mit Altersgrenze 65 muss ausgearbeitet werden.
  • Die neue allfällige EU-Regelung braucht jedoch noch Zeit.
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Der Bundesrat muss die Grundlagen für eine nationale Berufspilotenlizenz mit Altersgrenze 65 ausarbeiten. Das fordert das Parlament - gegen den Willen der Regierung. Würde der Vorstoss umgesetzt, droht unter Umständen ein Konflikt mit der EU im Zusammenhang mit dem Luftverkehrsabkommen. Bereits im Juni hatte der Ständerat eine gleichlautende Motion von Erich Ettlin (Mitte/OW) gutgeheissen.

Am Dienstag äusserte er sich zu einer inhaltlich identischen Motion der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrates (KVF-N. Dies wurde schliesslich ebenfalls klar gutgeheissen, mit 30 zu 5 Stimmen bei einer Enthaltung.

Die derzeit geltende Alterslimite von 60 Jahren sei willkürlich, sagte Kommissionssprecher Hans Wicki (FDP/NW). Auch wenn aktuell nur wenige Piloten betroffen seien, werde es alle jüngeren Piloten in Zukunft einmal treffen. Auch die EU selbst habe das Problem mittlerweile erkannt und ein Projekt für die Verschiebung der Altersgrenze nach oben eingeleitet. Die Wahrscheinlichkeit für die vom Bundesrat befürchteten Retorsionsmassnahmen sei also eher gering.

Neue allfällige EU-Regelung braucht noch Zeit

Verkehrsministerin Simonetta Sommaruga verwies auf den Umstand, dass die allfällige EU-Regelung wohl noch nicht gerade heute oder morgen kommen werde. Der Rat müsse abwägen, ob er einen Konflikt mit dem Luftverkehrsabkommen in Kauf nehmen wolle. Angesichts der aktuellen Situation habe der Bundesrat kein Interesse, «einen neuen Konflikt anzuzetteln».

Nur dank Ausnahmen konnten über 60-jährige Berufspiloten in der Schweiz bis vor kurzem trotzdem im Einzelcockpit fliegen. Für 2020 bis 2022 hat die EU diese Ausnahmen jedoch nur noch stark eingeschränkt bewilligt.

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