Nationale Regelung zur Durchsetzung von Mindestlöhnen vom Tisch
Das Wichtigste in Kürze
- Der Ständerat trat zum zweiten Mal nicht auf die Vorlage ein.
- Das Geschäft ist somit erledigt.
In der Schweiz wird es keine nationale Regelung zur Durchsetzung der Regeln für Entsandte aus EU-Staaten geben. Die Kantone sollen sich selbst um die Durchsetzung ihrer Mindestlöhne für aus dem Ausland entsandte Arbeitnehmer kümmern. Der Ständerat trat am Dienstag im Gegensatz zum Nationalrat mit 26 zu 19 Stimmen zum zweiten Mal nicht auf die Vorlage ein. Damit ist das Geschäft erledigt.
Unverständlich sei dieser Entscheid, kritisierte Paul Rechsteiner (SP/SG) namens der Minderheit der vorberatenden Kommission. Fast alle Kantone hätten sich in Vernehmlassung für die Revision ausgesprochen. Ausgerechnet die Kammer der Kantone, welche die Arbeit seinerzeit in Auftrag gegeben habe, verweigere diese nun.
Das Nichteintreten sei eine Einladung zum Lohndumping auf Kosten der einheimischen Beschäftigten und des Gewerbes. «Das ist vollkommen ungerecht gegenüber der einheimischen Wirtschaft und eine Privilegierung von Entsendefirmen.»
Sei jedem Kanton freigestellt und möglich
Die Anwendung der im Gesetz vorgesehenen Sanktionsbestimmungen führe zu einer Ungleichbehandlung von Entsandten und damit zu diskriminierenden Zuständen im Sanktionenregime, rechtfertigte Hannes Germann (SVP/SH) im Namen der Kommissionsmehrheit den Entscheid auf Nichteintreten. Das Gesetz sei einfach nicht nötig und würde einer gerichtlichen Anfechtung wohl kaum standhalten.
Ruedi Noser (FDP/ZH) wies darauf hin, dass es jedem Kanton freigestellt und möglich sei, sein Gesetz so machen, dass die Mindestlöhne gelten. «Wieso macht das der Kanton Tessin nicht selber?» Kein anderer Grenzkanton habe das gleiche Problem. Charles Juillard (Mitte/JU) ergänzte, es gehe nicht darum, mit dieser Vorlage den Mindestlohn auf nationaler Ebene einzuführen. «Aber wir müssen das einheimische Gewerbe schützen.»
Parmelin: Kantonales Recht bleibt bestimmend
Wirtschaftsminister Guy Parmelin erinnerte daran, dass auch mit dem revidierten Gesetz weiterhin das kantonale Recht bestimmend bleibe, also die dort festgelegten oder eben nicht festgelegten Mindestlöhne.
Der Bundesrat habe einen parlamentarischen Auftrag ausgeführt, dass kantonale Mindestlöhne auch für Entsandte gelten müssten. Zudem regle die Revision die Durchsetzungskompetenzen des Bundes und schaffe eine legale Basis für die Einführung einer digitalen Plattform für den Informationsaustausch.
In mehreren Grenzkantonen sind seit längerem Gesetze für Mindestlöhne in Kraft. Neben Genf, Neuenburg, Jura und Tessin, wo bereits ein kantonaler Mindestlohn gilt, hiess die Stimmbevölkerung des Kantons Basel-Stadt im Juni ebenfalls einen Mindestlohn gut.