Nationalrat beschliesst im Zollgesetz nichts zum Einkaufstourismus
Im Zollgesetz sollen keine Massnahmen gegen den Einkaufstourismus stehen. Das hat der Nationalrat entschieden.
Der Nationalrat will keine Massnahmen gegen den Einkaufstourismus ins Zollgesetz schreiben. Er hat am Mittwoch einen Antrag abgelehnt, wonach die Wertfreigrenze für Einfuhren nur noch bedingt gelten sollte.
Die grosse Kammer lehnte einen Minderheitsantrag aus ihrer Wirtschaftskommission mit 123 zu 59 Stimmen bei vier Enthaltungen ab. Diese Minderheit forderte, dass die Freigrenze von heute 300 Franken nur noch gelten solle, wenn jemand nach einem Einkauf im Ausland dort die Mehrwertsteuer nicht zurückerhalten habe.
Leo Müller (Mitte/LU) sagte namens der Minderheit, jedes Jahr würden via Einkaufstourismus weit über 10 Milliarden Franken ausgegeben, ein Grossteil der Einfuhren falle unter die Freigrenze. Dies sei eine Benachteiligung des Gewerbes in grenznahen Regionen. Unterstützung erhielt die Mitte-Partei in der Sache von Teilen der Fraktionen der SVP und der Grünen.
Beat Walti (FDP/ZH) kritisierte, es gehe lediglich um eine «signalhafte Meinungsäusserung», indem man nun etwas ins Gesetz schreibe. Ein Kompromiss zur Senkung der Freigrenze sei an anderer Stelle auf gutem Weg – zwei Standesinitiativen und eine Kommissionsmotion zum Thema seien hängig.
Der Minderheitsantrag würde eine komplett unsinnige Situation schaffen, so Walti. Man müsste dann auch die in Mailand eingekaufte Pasta oder Geschenke verzollen, weil es gar keine Freigrenze mehr gäbe.
Zweifel wurden in der Debatte auch daran geäussert, dass ein Beweis, dass man als Reisender oder Reisende die Mehrwertsteuer nicht zurückgefordert habe, überhaupt möglich sei. Müller sowie Markus Ritter (Mitte/SG) betonten in diesem Zusammenhang, es gehe vor allem darum, im Rahmen der Beratung des Zollgesetzes eine Lösung zu suchen. Was deren genaue Ausgestaltung angehe, könne in einer späteren Phase auch noch der Ständerat Vorschläge machen.