Nationalrat diskutiert über Zulassungsregime von Ärzten
Der Nationalrat möchte dem Überangebot an Fachärzten entgegen wirken. Wie sie es bewirken wollen, ist höchst umstritten.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Nationalrat diskutiert über ein Zulassungsregime für Fachärzte aus der EU.
- Zum einen will er die Verpflichtung zur Führung eines Patientendossiers.
Ein Überangebot an Fachärzten treibt die Gesundheitskosten in die Höhe. Seit 2001 gilt deshalb ein provisorischer Ärztestopp, der immer wieder verlängert worden ist. Heute Mittwoch hat der Nationalrat über ein definitives Zulassungsregime diskutiert.
Dieses zielt in erster Linie auf Ärztinnen und Ärzte aus der EU, die von der Personenfreizügigkeit profitieren. Zwischen Januar 2012 und Juni 2013 galt keine Zulassungsbeschränkung. Damals nahm die Zahl der Fachärzte von 0,5 Prozent im Jahresdurchschnitt auf über 6 Prozent zu. In einigen Kantonen stiegen die Kosten in der Folge um mehr als 8 Prozent.
Das heutige Regime läuft voraussichtlich Mitte 2021 aus. Der Handlungsbedarf bleibt. Trotz des Zeitdrucks ist eine rasche Lösung nicht in Sicht. Auf Antrag der Kommission hat der Nationalrat nämlich zusätzliche, höchst umstrittene Anliegen in die Vorlage gepackt.
Vertragszwang unter Druck
Heute legt der Bundesrat die Höchstzahl von Ärzten pro Fachgebiet fest. Künftig sollen die Kantone pro Fachbereich und Region Höchst- und Mindestzahlen für ambulant tätige Ärztinnen und Ärzte vorschreiben können. Nach dem Willen des Nationalrats sollen die Kantone alternativ zur Zulassungsbeschränkung den Vertragszwang lockern könnten.
Im Fall einer Überversorgung dürften die Krankenkassen die Vergütung der Leistungen gewisser Ärzte verweigern. Damit würden die Kantone die Steuerung der Versorgung den Versicherungen überlassen, sagte Bea Heim (SP/SO). Weiter will der Nationalrat Ärztinnen und Ärzte verpflichten, elektronische Patientendossiers zu führen.
Die kleine Kammer war unter der Referendumsdrohung der Ärzteschaft eingeknickt. Obligatorisch ist das elektronische Patientendossier nur für Spitäler und Pflegeheime.
Hohe Hürde
Die dritte und möglicherweise höchste Zusatzhürde ist die Verknüpfung der Vorlage mit der einheitlichen Finanzierung von ambulanten und stationären Leistungen. Die Gesundheitskommission hat bereits eine entsprechende Gesetzesänderung ausgearbeitet, ist damit aber bei den Kantonen aufgelaufen.
Davon lässt sich der Nationalrat nicht beirren. Wenn die Kantone bei der Zulassungssteuerung Verantwortungen übernehmen wollten, sollten sie auch Verantwortung für die Kosten übernehmen, erklärte SVP-Sprecher Heinz Brand (GR). Jede der beiden Vorlagen sei für sich genommen anspruchsvoll genug, erwiderte SP-Sprecherin Schenker. Mit der Verknüpfung steige das Risiko, dass beide abstürzten. Die Kostenspirale würde einfach weiter drehen. Auch Berset warnte vor einer Blockade.