Nationalrat: Küken dürfen nicht mehr lebendig geschreddert werden
Das Wichtigste in Kürze
- Der Nationalrat will die Tierschutzverordnung verschärfen.
- Das Schreddern von Küken soll nicht mehr erlaubt sein.
- Darüber war man sich einig im Rat. Doch braucht es das Gesetz überhaupt?
Nur Hennen legen Eier. Für Eierproduzenten sind Güggel deshalb unbrauchbar. Nur wenige Tage alt, werden die männlichen Küken getötet. Bisher wurden sie dazu bei lebendigem Leib geschreddert.
Nationalrat ist sich einig
Damit soll Schluss sein. Der Nationalrat hat heute Donnerstagabend einen entsprechenden Entscheid gefällt. Ende Februar hatte schon der Bundesrat die Forderung der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrates (WBK) zugestimmt.
Hintergrund: Die Vegane Gesellschaft Schweiz hatte eine Petition eingereicht, die das Töten von Küken gesetzlich verbieten will. Dies wurde von der zuständigen Nationalrats-Kommission abgelehnt. Der Artikel in der Tierschutzverordnung soll dennoch angepasst werden.
FDP-Nationalrat und Kommissionssprecher Hans-Ulrich Bigler erklärte es heute Donnerstag so. «Beim Schreddern sind die Messer nicht immer sauber eingestellt. So werden den Küken manchmal nur die Beine abgehackt, sie leben aber immer noch. Deshalb will man den Artikel in der Tierschutzverordnung präzisieren.»
Sicher ist sicher
CVP-Nationalrätin Kathy Riklin wollte wissen, warum es dieses Verbot überhaupt brauche. «Warum wollen Sie denn ein unnötiges Gesetz machen, wenn das Problem gar nicht besteht? Reiten wir hier nicht ein totes Pferd?».
In der Tat: 97 Prozent des Bestandes werde mit CO2 getötet und nicht geschreddert. Mit dem Gesetz würden also auch die restlichen drei Prozent mit dem Treibhausgas eliminiert. Dennoch: «Wir wollen alle nicht, dass Küken geschreddert werden», erklärte SVP-Vertreter Felix Müri.
Sicher ist sicher: Der Nationalrat nahm die Motion an.