Nationalrat schwächt Datenschutzgesetz ab
Der Nationalrat debattierte am Mittwochvormittag heftig über das abgeänderte Datenschutzgesetz. Am Schluss wurden die Anpassungen angenommen.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Nationalrat debattiert derzeit über das Datenschutzgesetz.
- Im Anschluss der kontroversen Debatte nimmt der Rat die Anpassungen an.
Der Nationalrat hat beschlossen, dem Schweizer Datenschutzrecht ein Update zu verpassen. Mit 98 zu 68 Stimmen bei 27 Enthaltungen winkte die Grosse Kammer die neuen Bestimmungen durch.
Bei den allgemeinen Regelungen im Gesetz ist die grosse Kammer mehrheitlich ihrer Kommission gefolgt und damit unter den heute geltenden Schutz gegangen.
Im zweiten und dritten von vier Beratungsblöcken ging es insbesondere um die allgemeinen Informationspflichten für Datenbearbeiter sowie die Rechte für betroffene Personen.
Informationen im Zentrum
Im Zentrum stand die Frage: Welche Infos kriegen Privatpersonen, wenn sie ein Auskunftsgesuch stellen?
Entgegen dem Entwurf des Bundesrats hat der Nationalrat beispielsweise beschlossen, keine gesonderte Regelung für den Umgang mit den Daten verstorbener Personen vorzusehen. Dieser Entscheid fiel mit 134 zu 63 Stimmen.
In den Augen einer Mehrheit existieren bereits Möglichkeiten zur Lösung der Probleme, die in diesem Zusammenhang entstehen können, beispielsweise im Erbrecht. Weitere Regeln im Datenschutzgesetz seien «unnötig», sagte Kommissionssprecher Matthias Jauslin (FDP/AG).
Eine Minderheit war hingegen der Auffassung, dass es einer Sonderregelung bedarf, namentlich was den digitalen Tod angeht. «Wir möchten, dass Hinterbliebene die Löschung von Daten oder die Einsichtnahme in Daten im Ausland bei den Unternehmen veranlassen können», sagte Beat Flach (GLP/AG).
Recht auf Datenportabilität
Dafür hat der Nationalrat in Ergänzung der bundesrätlichen Vorlage ein Recht auf Datenportabilität eingeführt. Dieses sieht vor, dass jede Person von einem Dienstleister verlangen kann, die sie betreffenden Personendaten in einem gängigen Format an sie herauszugeben, um diese Daten einem anderen Dienstleister übergeben zu können.
Das fördert nach Ansicht der Mehrheit den Wettbewerb und ermöglicht neue Geschäftsmodelle, wie Kommissionssprecher Jauslin sagte. Eine linke Minderheit wollte, dass dieses Recht für alle Personendaten gilt und nicht nur für diejenigen, welche die Person bekanntgegeben hat. Dieser Vorschlag scheiterte aber wie die meisten Anträge links der Mitte deutlich.
Tätigkeitsverzeichnis gefordert
Weiter hat der Nationalrat entschieden, dass Unternehmen, die Daten bearbeiten, ein Verzeichnis ihrer Tätigkeiten führen müssen. Der Bundesrat wollte Ausnahmen vorsehen für KMU mit weniger als fünfzig Mitarbeitenden - falls diese nicht brisante Daten bearbeiten.
Die grosse Kammer hat diese Ausnahmebestimmung nun verschärft, im Sinne einer Angleichung ans europäische Datenschutzrecht. Ausnahmen sollen demnach für Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitenden gelten. Der Bundesrat ist einverstanden damit.
Die Beratung über das Datenschutzgesetz geht in den kommenden Stunden weiter. Ob die Linke das Gesetz in der Gesamtabstimmung zumindest vorerst absegnen wird, ist angesichts der vielen abgelehnten Minderheitsanträge offen.