Nationalratskommission hinter Förderung von digitaler Verwaltung
Wie der Ständerat hat sich auch die Nationalratskommission für die Digitalisierung der Bundesverwaltung und die Förderung der digitalen Verwaltung augesprochen.
Wie der Ständerat hat sich auch die zuständige Nationalratskommission für die Digitalisierung der Bundesverwaltung und die Förderung der digitalen Verwaltung (E-Government) ausgesprochen. Die Kommission will den Prozess aber beschleunigen, indem sie den Anwendungsbereich des Gesetztes ausweitet.
So sollen die dezentralisierten Einheiten der Bundesverwaltung - wie ausserparlamentarische Kommissionen, Stiftungen, Anstalten oder Einheiten wie die Finanzmarktaufsicht Finma oder die Eidgenössische Atomaufsicht Ensi - ebenfalls dem entsprechenden Gesetz unterstellt werden, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten.
Ausserdem sollen einige Bestimmungen des Gesetzes auch für die kantonalen Verwaltungen gelten, die Bundesrecht anwenden.
Weiter sprach sich die Kommission bei der Beratung des «Bundesgesetzes über den Einsatz elektronischer Mittel zur Erfüllung der Behördenausgaben» dafür aus, dass die Verwaltung überall dort, wo es möglich ist, elektronische Mittel nutzen soll.
In der Kommission wurde jedoch auch kritisiert, dass etwa die finanziellen Folgen nicht absehbar seien und der Gesetzesentwurf sehr technisch sei. Andere Kritikerinnen oder Kritiker bedauerten, dass es keine Verfassungsgrundlage gebe, mit der Kantone dazu gezwungen werden können, gewisse Standards anzuwenden.
Die Kommission stimmte schliesslich mit 16 zu 0 Stimmen bei 6 Enthaltungen dem angepassten Entwurf zu. Er wird in der Herbstsession im Nationalrat behandelt. Die kleine Kammer hatte der Vorlage mit 33 zu 0 Stimmen zugestimmt.
Ziel der Vorlage ist es, gemäss dem Grundsatz «digital first» die elektronische Abwicklung von Geschäftsprozessen zu fördern. Die Vorlage ist ein wesentliches Element der vom Bund und Kantonen getragenen «Digitalen Verwaltung Schweiz» (DVS). Es regelt auch die Zusammenarbeit mit Behörden ausserhalb der Bundesverwaltung und Dritten. Der Bundesrat schafft darin zudem eine Grundlage für die Durchführung von Pilotversuchen.
Teil des Antrags des Bundesrats ist auch eine Anschubfinanzierung in den Jahren 2024 bis 2027. Laut Finanzminister Ueli Maurer geht es dabei um rund 200 Millionen Franken.