Nationalratskommission will Regeln für Hafturlaube verschärfen
Verwahrte und Täterpersonen im geschlossenen Vollzug einer stationären therapeutischen Massnahme sollen künftig keine unbegleiteten Urlaube erhalten. Dieser Meinung ist die zuständige Nationalratskommission. Sie hat eine entsprechende Initiative eingereicht.
In der Sommersession hatte der Nationalrat neue Regeln für den Massnahmenvollzug im Erwachsenenstrafrecht in der Schlussabstimmung abgelehnt. Nun will die Rechtskommission des Nationalrats (RK-N) «eine umfassende Revision im Bereich des Sanktionenvollzugs anstossen», wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten.
Verschärfungen bei Überprüfung von Verwahrungen
Demnach sollen Straftäter und Straftäterinnen, die sich im geschlossenen Vollzug der Verwahrung oder der vorangehenden Freiheitsstrafe befinden, nicht unbegleitet in Urlaube entlassen werden dürfen. Dasselbe soll gelten für Straftäter und Straftäterinnen, die sich wegen schwerer Delikte im geschlossenen Vollzug einer stationären therapeutischen Massnahme befinden.
Zudem soll die Verwahrung nur noch alle drei Jahre von Amtes wegen überprüft werden, wenn die bedingte Entlassung vorher drei Mal in Folge abgelehnt wurde. Schliesslich soll die Zusammensetzung der Fachkommission zur Beurteilung der Gefährlichkeit und der Definition der Gefährlichkeit von Straftätern angepasst werden.
Mit der entsprechenden parlamentarischen Initiative wird sich als Nächstes die Schwesterkommission des Ständerats (RK-S) beschäftigen. Stimmt sie der Initiative zu, kann die RK-N einen Erlassentwurf ausarbeiten.