Neue CO2-Richtwerte gelten teilweise rückwirkend per Anfang 2025
Schärfere CO2-Regeln treten in der Schweiz Anfang 2025 teils rückwirkend in Kraft. Industrie warnt vor Überregulierung, Umweltschützer fordern mehr Massnahmen.

In der Schweiz treten schärfere Regeln zur Verminderung des CO2-Ausstosses teilweise rückwirkend per Anfang 2025 in Kraft. Die Industrie hatte im Vorfeld vor einer Überregulierung gewarnt. Umweltschützer gaben zu bedenken, dass die Massnahmen nicht reichten.
Das CO2-Gesetz sieht für das Jahr 2030 eine Halbierung der Treibhausgasemissionen der Schweiz gegenüber dem Wert von 1990 vor. Die Verminderung muss zu zwei Dritteln mit Massnahmen im Inland erfolgen. Das Parlament hatte die Vorlage vor einem Jahr verabschiedet.
Bundesrat setzt CO2-Verordnung in Kraft – teils rückwirkend
Die 81-seitige CO2-Verordnung konkretisiert die Massnahmen und legt beispielsweise die Reduktionsziele für den Treibhausgasausstoss der verschiedenen Sektoren bis 2030 fest. Am Mittwoch hat der Bundesrat diese Ausführungsbestimmungen in Kraft gesetzt. Einige davon gelten rückwirkend per 1. Januar 2025 – «damit die bestehenden klimapolitischen Instrumente lückenlos weitergeführt werden können», wie der Bundesrat mitteilte.
Das betrifft insbesondere Bestimmungen zu den CO2-Zielwerten für Fahrzeuge, zur Verminderungsverpflichtung für Unternehmen sowie zur Kompensationspflicht und zur Rückerstattung und Rückverteilung der CO2-Abgabe. Weitere neue Regeln gelten per 1. Mai 2025. Beispielsweise geht es dabei um neue Förderschwerpunkte des Bundes für Unternehmen, die klimafreundliche Technologien einsetzen
Kritik von Wirtschaft und Umweltseite
Insgesamt veränderte der Bundesrat die Verordnung nach der Vernehmlassung nicht substanziell. Eine Ausnahme ist die Vorgabe von Emissionsreduktionen für Firmen. Diese können sich von der CO2-Abgabe befreien lassen.
Sie müssen sich aber neu verpflichten, ihre Emissionen jährlich um durchschnittlich 2,25 Prozent zu senken, über die gesamte Verpflichtungsperiode hinweg. Vorgeschlagen hatte der Bundesrat ursprünglich einen Wert von 2,5 Prozent.
Wirtschaftsverbände hatten sich in den vergangenen Wochen und Monaten vehement gegen einen fixen Reduktionswert gewehrt. Links-Grüne Kreise warnten ihrerseits vor einer Reduktion des Richtwerts. Der nun beschlossene Mindestwert von 2,25 Prozent dürfte aber beide Seiten kaum zufriedenstellen.
Auch Autoindustrie kritisiert CO2-Verordnung
Ebenfalls Kritik an der CO2-Verordnung gab es vonseiten der Autoindustrie. Sie wehrte sich gegen drohende rückwirkende Strafzahlungen, weil derzeit zu wenig E-Autos in Verkehr gesetzt werden. Gemäss der revidierten Verordnung erhalten nun viele Fahrzeugimporteure Erleichterungen auf den Klimazielen.
Der Verkehrs-Club der Schweiz kritisierte in einer Mitteilung, dass damit «die ohnehin schon wenig ambitionierten CO2-Ziele für Neuwagen nun noch zusätzlich verwässert» würden. Der Bundesrat begünstige den Benziner- und Dieslerverkauf.
Mit dem revidierten CO2-Gesetz kann der Bund neu auch Klimaschutzmassnahmen der Kantone, Gemeinden und Unternehmen unterstützen. Gemäss dem vom Parlament verabschiedeten CO2-Gesetz belaufen sich die Fördermittel auf jährlich maximal 592 Millionen Franken.
Schwerpunkte bei Hitze, Naturgefahren und Ernteausfällen
Die CO2-Verordnung regelt die Förderschwerpunkte. Im Vordergrund stehen demnach Projekte in Zusammenhang mit den gesundheitlichen Folgen der wachsenden Hitzebelastung, Personen- und Sachschäden durch zunehmende Naturgefahren oder Ernteausfälle in der Landwirtschaft durch häufigere und längere Trockenheitsperioden.
In der Industrie gibt es weitere Förderinstrumente. Unternehmen im Schweizer Emissionshandelssystem (EHS) können finanzielle Unterstützung beantragen für Massnahmen, mit denen sie ihren Treibhausgasausstoss wesentlich senken. Auch Unternehmen, die Solarwärme für ihre Prozesswärme einsetzen, werden neu unterstützt.
Treibstoffimporteure sind weiterhin verpflichtet, einen Teil des CO2-Ausstosses aus dem Verkehr mit Klimaschutzprojekten im In- und Ausland zu kompensieren. Die CO2-Verordnung legt für die Jahre 2025–2030 einen Inlandanteil von mindestens zwölf Prozent fest.
CO2-Abgabe bleibt bei 120 Franken
Wenige Änderungen gibt es im Gebäudebereich. Mit dem revidierten CO2-Gesetz werden grösstenteils die bestehenden Massnahmen weitergeführt. Die CO2-Abgabe bleibt bei 120 Franken pro Tonne CO2. Bevölkerung und Wirtschaft erhalten weiterhin zwei Drittel der Abgabe zurück.
Weil der Bund sparen muss, stehen mehrere Subventionen im Klimabereich auf der Kippe. Unter anderem soll das Gebäudeprogramm künftig nicht mehr durch den Bund mitfinanziert werden. Auch die Förderung des Nachtzugangebots steht zur Diskussion.
Nach der Vernehmlassung wird der Bundesrat voraussichtlich im September 2025 die Botschaft zum Entlastungspaket 2027 verabschieden. Entscheiden darüber wird das Parlament.