Neue Digitalplattform für Rechtsverkehr dürfte 28 Millionen kosten
Der Bundesrat will eine neue nationale Kommunikationsplattform, die alle Parteien in einem Justizverfahren schützt. Das kostet 28 Millionen Franken.
Das Wichtigste in Kürze
- Neu sollen alle Parteien eines Justizverfahrens digital geschützt werden.
- Dies soll durch eine neue Kommunikationsplattform passieren.
- 28 Millionen kostet das laut Bundesrat.
Digitalisierung im Schweizer Justizwesen: Alle an einem Justizverfahren beteiligten Parteien sollen künftig über eine sichere Plattform mit den Gerichten, Staatsanwaltschaften und Justizvollzugsbehörden Daten austauschen können. Der Aufbau der neuen nationalen Kommunikationsplattform kostet laut dem Bundesrat rund 28 Millionen Franken. Das neue digitale Angebot will der Bund mit den Kantonen gemeinsam aufbauen und finanzieren.
Vorgesehen ist, dass sich der Bund daran mit 25 Prozent beteiligt, wie der Bundesrat in der am Mittwoch verabschiedeten Botschaft zum neuen Bundesgesetz über die Plattformen für die elektronische Kommunikation in der Justiz (BEKJ) festhielt. Den Betrieb und die Weiterentwicklung für jährlich rund 7,4 Millionen Franken will die Landesregierung demnach über Gebühren finanzieren.
Kantone können eigene Plattformen aufbauen
Der Bundesrat will die Kantone nicht zu einer Teilnahme an dem konkreten Projekt zwingen. Diese hätten die Möglichkeit, auch eigene Plattformen aufzubauen und zu betreiben, hiess es.
Das BEKJ regelt für diesen Fall technische Minimalstandards, damit alle Plattformen kompatibel bleiben. Die zentrale Plattform ist nur für Justizverfahren gedacht. Für Verwaltungsverfahren vor Bundesbehörden müsste eine eigene Plattform entwickelt werden.
Das Projekt Justitia 4.0 soll den digitalen Wandel bei den eidgenössischen Gerichten und den kantonalen Straf- und Justizvollzugsbehörden in Straf-, Zivil- und Verwaltungsverfahren vorantreiben. Für professionelle Anwender, wie beispielsweise Anwältinnen und Anwälte, Gerichte oder Behörden soll der elektronische Rechtsverkehr obligatorisch werden.
Wegen des raschen technologischen Wandels will der Bundesrat nur die notwendigsten Bestimmungen, die zwingend auf Gesetzesstufe national geregelt werden müssten, ins Gesetz aufnehmen. Dazu gehörten etwa die Finanzierung, die Gebühren, der Datenschutz und die Haftung. Die mögliche Pflicht zur Benutzung einer Plattform soll in den jeweiligen Prozessgesetzen geregelt werden.