OECD passt Richtlinien an: Verschiebung wird empfohlen
Die Ständeratskommission empfiehl die Umsetzung der OECD-Mindeststeuer, welche grossen Konzernen 15 Prozent auflegt, zu verschieben.
Das Wichtigste in Kürze
- Grosse Konzerne von 140 Ländern sollten ab 2024 auf 15 Prozent mindestbesteuert werden.
- Die Wirtschaftskommission des Ständerates empfiehlt eine Verschiebung der Umsetzung.
- Das Argument: Viele Staaten würden dies 2024 noch nicht einführen.
Dem Bundesrat wird von der Wirtschaftskommission des Ständerates (WAK-S) empfohlen zu prüfen, ob die Umsetzung der OECD-Mindeststeuer verschoben werden soll. Es zeige sich ab, dass weniger Staaten als erwartet, bis Anfang 2024 eine solche einführen dürften.
OECD passt Richtlinien an
Die Richtlinien sind des Weiteren durch die OECD, seit der Volksabstimmung vom 18. Juni, angepasst worden. Das teilte die WAK-S nach seiner Sitzung mit. Dieser «veränderten Ausgangslage» sollte «im Interesse der Unternehmen in der Schweiz Rechnung getragen werden».
Die Kommission empfehle deshalb dem Bundesrat, die Verschiebung der Inkraftsetzung der Mindestbesteuerung um vorerst ein Jahr zu prüfen.
Im Kampf gegen Steueroasen einigten sich 140 Länder darauf, grosse Konzerne global mit einem Mindestsatz von 15 Prozent zu besteuern. Volk und Stände unterstützten eine entsprechende Verfassungsänderung im Sommer mit einer grossen Mehrheit von 78,5 Prozent. Damit hätte die Mindeststeuer Anfang 2024 umgesetzt werden können. Die Arbeiten dafür laufen in allen Kantonen.