Parlament bereinigt neues Paket gegen steigende Gesundheitskosten
Das Parlament hat ein neues Paket zur Dämpfung der Gesundheitskosten verabschiedet. Doch die Auswirkungen sind unklar.

Nach langen Beratungen hat das Parlament ein neues Paket zur Dämpfung der Gesundheitskosten bereinigt. Was die verschiedenen Änderungen im Krankenversicherungsgesetz unter dem Strich bringen, ist jedoch unklar.
Als der Bundesrat im Herbst 2022 neue Massnahmen zur Kostendämpfung zuhanden des Parlaments verabschiedete, schrieb er in der Botschaft, dass damit die Kostenentwicklung in allen grossen Kostenblöcken – also im stationären und ambulanten Bereich sowie bei den Medikamenten – gebremst werden könne.
Wirkung des Pakets hängt von konkreter Umsetzung ab
Die Wirkung hänge jedoch davon ab, wie die einzelnen Massnahmen konkret ausgestaltet und von den Akteuren umgesetzt würden. Die beiden Räte haben das Paket während der im September 2023 begonnenen Beratungen merklich verändert, viele sagen abgeschwächt.
Beispielsweise verzichteten sie darauf, Netzwerke zur koordinierten Versorgung neu als Leistungserbringer anzuerkennen. Damit wollte die Landesregierung unnötige Behandlungen reduzieren. Den Anstoss dazu gegeben hatte eine Expertengruppe, die im Jahr 2017 Dutzende Massnahmen gegen die Kostenexplosion im Gesundheitswesen skizziert hatte.
Sparpotenzial bei Medikamentenkosten
Sparpotenzial birgt die Vorlage bei den Medikamentenpreisen. Künftig soll der Bund für Medikamente mit grossem Marktvolumen Mengenrabatte festsetzen können. Weiter sprach sich das Parlament für vertrauliche Preismodelle für hochpreisige Medikamente aus.
Zuletzt ging es im Parlament noch um die für Anfang 2026 geplante Einführung einer neuen nationalen ambulanten Tarifstruktur. Der Nationalrat schloss sich am Mittwoch dem Ständerat an.
Neue Kompetenzen und keine direkte Kostensenkung
Demnach soll bei der Reform eine Höchstgrenze für die pro Arbeitstag verrechenbaren Taxpunkte des ärztlichen Teils festgelegt werden. Die Vorlage ist damit – unter Vorbehalt der Zustimmung des Ständerats am Donnerstag – bereit für die Schlussabstimmungen vom Freitag.
Das Paket beinhaltet auch Massnahmen, die keine direkte Kostensenkung zur Folge haben werden. Während der Schwangerschaft, der Niederkunft und im Wochenbett sollen Hebammen unter gewissen Voraussetzungen Medikamente ohne ärztliche Anordnung anwenden können. Weiter sollen Apotheken mehr Kompetenzen erhalten, um teurere Leistungen durch Ärztinnen und Ärzte zu verhindern.