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Parlament passt das Jagdgesetz in weiteren Punkten an

Keystone-SDA
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Bern,

Das Parlament hat das Jagdgesetz in mehreren Punkten angepasst. Die Bezeichnung von überregionalen Wildtierkorridoren wird ebenso geregelt wie Bussen für eine nicht fachgerechte Nachsuche auf der Jagd.

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Das Jagdgesetz wurde vergangenen September vom Stimmvolk abgelehnt. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Ständerat hiess am Montag oppositionslos Bestimmungen gut, die der Nationalrat ins Jagdgesetz aufgenommen hatte.

Der Bund soll sich auch an der Finanzierung der Korridore beteiligen müssen.

Unter dem Titel «Wildtierschutz» hat das Parlament Bestimmungen zur Nachsuche auf der Jagd ins Gesetz aufgenommen. Mit bis zu 20'000 Franken werden künftig Jäger und Jägerinnen gebüsst, wenn sie die Nachsuche nach waidwunden Tieren nicht fachgerecht vornehmen.

Auch mit der vom Nationalrat in die Vorlage aufgenommenen Bestimmungen für eine bessere Aufklärung über Grossraubtiere war der Ständerat einverstanden. Nicht anfreunden mochte sich der Ständerat hingegen mit dem Vorschlag, im Gesetz statt von Jagdbanngebieten neu von Wildtierschutzgebieten zu sprechen.

Noch nicht einig sind sich die Räte auch darüber, wer die Grundsätze für den Herdenschutz zu regeln hat und auch dessen Zumutbarkeit für die Besitzerinnen und Besitzer von Nutztieren. Der Nationalrat will das dem Bund überlassen. Der Ständerat dagegen will, dass der Bund diese Aufgabe im Einvernehmen mit den Kantonen vornimmt.

Über den Kern der Vorlage hatten sich die Räte schon geeinigt: Die Kantone sollen Wölfe von 1. September bis 31. Januar regulieren dürfen, mit Zustimmung des Bundes. Abschüsse sollen Schäden und Gefährdungen verhindern, dürfen aber die Population nicht gefährden. Voraussetzung für Abschüsse ist auch, dass Herdenschutz mit zumutbaren Massnahmen nicht möglich gewesen ist.

Die Vorlage ist ein neuer Anlauf zur Revision des Jagdgesetzes. 2020 scheiterte an der Urne eine Vorlage, mit der die Wolfsjagd neu geregelt worden wäre. Bei einem Ja hätten Wölfe geschossen werden dürfen, bevor sie Schaden angerichtet haben. Die Gegnerinnen und Gegner sprachen damals von «Abschüssen auf Vorrat».

Die Vorlage geht zurück an den Nationalrat.

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