Parlament pocht auf mehr Asyl-Rückführungen
Das Parlament fordert den Bundesrat auf, mehr Rückführungen und Ausweisungen durchzuführen. Der Ständerat überweist eine Motion oppositionslos.
Das Wichtigste in Kürze
- Abgewiesene Asylsuchende sollen «deutlich» häufiger zurückgeführt und ausgewiesen werden.
- Nach dem Nationalrat fordert dies nun auch der Ständerat vom Bundesrat.
- Die Landesregierung lehnt die Motion ab, auch in abgeänderter Verfassung.
Das Parlament fordert vom Bundesrat mehr Rückführungen und Ausweisungen von abgewiesenen Asylsuchenden. Auf Sanktionen für nicht kooperative Herkunftsländer wollen die Räte jedoch verzichten.
Die kleine Kammer hat am Mittwoch eine vom Nationalrat abgeänderte Motion von Ständerat Werner Salzmann (SVP/BE) oppositionslos an den Bundesrat überwiesen. Der Vorstoss verlangt vom Bundesrat ein Konzept, um die Zahl der Ausweisungen und Rückführungen in den kommenden Jahren «deutlich zu erhöhen».
Um dies zu erreichen, soll der Bundesrat weitere Rückführungsabkommen abschliessen und die freiwillige Rückkehr fördern. Die vom Ständerat zusätzlich gewünschten verstärkten Sanktionen für Länder, die bei Rückführungen nicht kooperieren, strich der Nationalrat gegen den Willen der SVP aus der Motion.
Bundesrat auch gegen abgeänderte Version
Der Ständerat war damit einverstanden. Sanktionen seien für die bilateralen Beziehungen kontraproduktiv und bisweilen gar schädlich, sagte Kommissionssprecherin Tiana Angelina Moser (GLP/ZH). Mit einer solchen Massnahme könnten die Bevölkerung und auch Nichtregierungsorganisationen bestraft werden und nicht die Behörden des betreffenden Landes.
Der Bundesrat lehnte die Motion auch in der abgeänderten Fassung ab und verwies dabei auf seine konsequente Rückkehrpolitik. Die Schweiz zähle zu den vollzugsstärksten Staaten in Europa, und sie habe Dutzende Abkommen zur Stärkung der Rückkehrzusammenarbeit mit anderen Staaten geschlossen, sagte Justizminister Beat Jans.
Ständerat Salzmann hatte die Motion mit der Aussage begründet, selbst ein negativer Asylentscheid bedeute nicht, dass die Betroffenen ausreisen müssten. Vorläufig Aufgenommene dürften trotz abgewiesenem Asylgesuch meist in der Schweiz bleiben.