Parlament sagt Ja zum Schweizer Flugpassagierdatengesetz
Das neue Schweizer Flugdatenpassagiergesetz ist bereit für die Schlussabstimmungen in den eidgenössischen Räten.

Der Ständerat hat den Erlass, dem der Nationalrat schon im Dezember zustimmte, am Mittwoch diskussionslos innert weniger Minuten beraten und verabschiedet.
Nach Inkrafttreten des Gesetzes werden die Fluggesellschaften für alle von ihnen durchgeführten Flüge vom Ausland in die Schweiz sowie von der Schweiz ins Ausland den Behörden Flugpassagierdaten angeben müssen.
In der bundesrätlichen Botschaft zum Erlass steht, angeben müssten die Fluggesellschaften etwa den Namen, Vornamen oder auch die Reiseroute. Informationen zu schützenswerten persönlichen Daten – zum Beispiel Hautfarbe oder Essensvorlieben – würden nicht übermittelt.
Das Gesetz soll die rechtliche Grundlage darstellen für ein nationales System zur Erfassung von Flugpassagierdaten, welches der Bund laut Aussagen des Bundesrats vom vergangenen Jahr 2026 in Betrieb nehmen will. Eine neu zu schaffende «Passenger Information Unit» im Bundesamt für Polizei wird dort die Daten automatisch mit polizeilichen Informationssystemen abgleichen.
Die Schweiz will mit dem neuen Gesetz beim Kampf gegen Terrorismus und Schwerstkriminalität internationale Standards umsetzen, wie Bundesrat Beat Jans am Mittwoch im Ständerat sagte.
Die Verwendung von Flugpassagier-Daten ist laut dem Bundesrat dafür ein wirksames Instrument. 70 Länder, darunter alle EU-Mitgliedstaaten, die USA und Kanada, haben laut Angaben des Bundesrats bereits ein nationales Flugpassagierdaten-System.
Gesetz schützt Wirtschaftsstandort Schweiz
Der Bundesrat habe darauf geschaut, dass das Gesetz ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Sicherheit und Datenschutz gewährleiste, sagte Bundesrat Jans weiter. Der Eidgenössische Datenschutzbeauftragte habe die Einhaltung des Datenschutzes bestätigt, so Jans.
Im Nationalrat hatte der Erlassesentwurf im Dezember noch für Diskussionen gesorgt. Mehrere rot-grüne Minderheiten forderten erfolglos Gesetzesanpassungen. Eine davon forderte, dass auch die nichtkommerzielle Luftfahrt dem Gesetz unterstellt wird. Es bestehe so die Gefahr, dass Schwerstkriminelle auf die Privatfliegerei umsteigen würden.
Auch die Forderung nach einer gezielten Gestaltung der Risikoprofile zur Treffersuche bei den Flugpassagierdaten scheiterte in der grossen Kammer. Dies zur Verhinderung eines pauschalen Fokus auf grosse Personengruppen. Ohne die Änderung werde nicht nach spezifischen Straftätern gefahndet, hiess es.
Der Ruf nach einer automatischen Pseudonymisierung der Daten ohne Markierung direkt nach deren Eingang wurde ebenfalls abgelehnt. Laut dem Gesetzestext werden die Daten ohne Markierung einen Monat nach ihrem Eingang anonymisiert. Automatisch gelöscht werden die Flugpassagierdaten, die keinen Anhaltspunkt auf schwere Straftaten aufweisen, sechs Monate nach ihrem Eingang.
Im Ständerat wollte sich – abgesehen vom Berichterstatter der vorberatenden ständerätlichen Sicherheitskommission – kein Ratsmitglied zur Vorlage äussern. Diskussionslos übernahm die kleine Kammer nicht nur das Gesetz, sondern auch die zwei vom Nationalrat in die Vorlage aufgenommenen Änderungen.
Die Sicherheitskommission des Ständerats hatte im Vorfeld mitgeteilt, aus ihrer Sicht werde das neue Gesetz dazu beitragen, Terrorismus und andere Schwerstkriminalität zu bekämpfen und den Wirtschaftsstandort Schweiz zu schützen. Sie hatte einstimmig beantragt, sich der vom Nationalrat abgeänderten Vorlage anzuschliessen.