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Parlament schnürt neues Aufsichtspaket für Versicherungen

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Bern,

Das Parlament will die Aufsicht über Versicherungen lockern, die nur Grossunternehmen bedienen.

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Luftaufnahme vom Bundeshaus in Bern, Schweiz. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • In der Gesamtabstimmung hiess der Ständerat die Vorlage mit 39 zu 0 Stimmen bei einer Enthaltung gut.

Das Parlament will die Aufsicht über Versicherungen lockern, die nur Grossunternehmen bedienen. Zudem sollen ungebundene Versicherungsvermittler die Kunden über ihre Provisionen informieren müssen. Und Versicherungen sollen künftig saniert werden können. Nach dem Nationalrat hat auch der Ständerat das entsprechend revidierte Gesetz gutgeheissen.

Das Geschäft geht zurück in den Nationalrat. Denn in einigen Punkten bleiben Differenzen zur grossen Kammer bestehen.

Die umstrittensten Artikel im Rahmen der Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes waren am Montag im Ständerat eine Bestimmung, die es Versicherungen erlauben würde, im Bereich der Zusatzversicherung zur Krankenversicherung den Leistungserbringern gegenüber gemeinsam verhandeln zu können.

Die kleine Kammer kippte diesen vom Nationalrat eingebauten Artikel mit 29 zu 16 Stimmen wieder aus der Vorlage. Hintergrund sind die oft sehr nachlässigen Abrechnungen der Obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) und den Zusatzversicherungen. Oft werde im Zusatz verrechnet, was eigentlich in die OKP gehöre, sagte Kommissionspräsident Pirmin Bischof (Mitte/SO).

Lasse man den Artikel im Gesetz stehen, sei das nichts weniger als der Aufruf an die grossen Versicherer, ein Kartell zu bilden, warnte Hannes Germann (SVP/SH) vor diesem Schritt. Die «Waffengleichheit» sei nicht gegeben, wenn diese Möglichkeit nur den Versicherern, aber nicht auch den Leistungserbringern wie den Spitälern zugebilligt werde, sagte Martin Schmid (FDP/GR).

Diese Frage müsse auf verlässlichen Grundlagen geklärt werden, sagte Finanzminister Ueli Maurer. Eventuell biete sich dafür dann ein anderes Gesetz an. Dass Handlungsbedarf in dieser Frage besteht, wurde indes im Rat von niemandem bestritten. Die Situation sei unbefriedigend.

Zweiter Streitpunkt war die geplante Einführung einer generellen Ombudspflicht für die Schlichtung von Streitigkeiten. Der Nationalrat hatte diese Bestimmungen zu den Ombudsstellen aus der Vorlage gestrichen. Der Ständerat beharrte indes darauf, mit 24 zu 20 Stimmen fiel der Entscheid allerdings relativ knapp.

Man solle den Versicherern erst einmal die Chance geben, sich diesbezüglich selber zu organisieren, sprach sich Matthias Michel (FDP/ZG) gegen die generelle Einführung der Ombudspflicht aus. Der Staat solle dann in einem zweiten Schritt eingreifen, falls es nicht klappe. Der Verband der Privatversicherer sei bereits dabei, eine eigene Ombudsstelle einzurichten.

«Wir haben bisher alles verworfen, was den Versicherten mehr Rechte gebracht hätte», wandte sich Paul Rechsteiner (SP/SG) gegen eine Streichung der Ombudstellen. Hier einzuschwenken und den Versicherungsnehmern einen niederschwelligen und kundenfreundlichen Zugang bei Streitigkeiten zu geben, sei richtig.

Auch für Finanzminister Maurer sind diese Stellen weitgehend Erfolgsgeschichten. Ombudsstellen könnten sehr viele Probleme lösen, die Sensibilität und Komplexität der Materie steige ständig.

Weiter sprach sich der Ständerat dagegen aus, die tieferen internationalen Kapitalstandards für Versicherer zu übernehmen, wie dies der Nationalrat in die Vorlage ergänzend eingebaut hat. Der Ständerat folgte damit der Minderheit seiner Kommission mit 23 zu 18 Stimmen bei einer Enthaltung.

In einigen anderen Punkten folgte der Ständerat indes den Lösungsvorschlägen des Nationalrats. So wandte er sich gegen eine restriktive Praxis bei der Frage, welche Geschäfte ein Versicherer neben dem Versicherungsgeschäft ohne Ausnahmebewilligung sonst noch tätigen darf. Das Geschäft muss lediglich einen «Zusammenhang» haben mit dem Grundgeschäft, nicht einen «unmittelbaren Zusammenhang».

Zudem verankerte der Ständerat auch den schweizerischen Solvenztest für die Bonität der Versicherungsgesellschaften im Gesetz.

Die aktuellen Aufsichtsregeln sind seit 2006 in Kraft. Mit der Revision strebt der Bundesrat eine Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Branche an. Die Vorlage soll einen Rahmen schaffen, der die Versicherungsbranche stützt und die Versicherten schützt.

Im revidierten Versicherungsaufsichtsgesetz sollen die Kunden kategorisiert werden. Versicherer, die ausschliesslich mit professionellen Kunden arbeiten - zum Beispiel mit Grossunternehmen ohne besonderes Schutzbedürfnis -, können bei der Aufsicht von Erleichterungen profitieren. Insbesondere seien professionelle Versicherungsnehmer in der Lage, die finanzielle Stabilität ihrer Versicherer und die Einzelheiten des Vertrages zu beurteilen, hiess es im Ständerat.

Die Möglichkeit, dass Versicherungsunternehmen im Krisenfall künftig saniert und nicht direkt liquidiert werden müssen, trägt auch nach Ansicht des Ständerates dazu bei, dass die Interessen der Versicherungsnehmer im Krisenfall geschützt seien.

Schliesslich müssen Versicherungsvermittler künftig etwa vor einer Empfehlung prüfen, ob eine qualifizierte Lebensversicherung für die Versicherungsnehmerin oder den Versicherungsnehmer angemessen ist und über welche Kenntnisse und Erfahrung diese oder dieser verfügt. Die entsprechenden Schritte sollen dokumentiert werden müssen.

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