Parlament verabschiedet strukturelle Reformen beim Bundeshaushalt
Nach dem Nationalrat hat auch der Ständerat am Dienstag der Bundeshaushalts-Reform zugestimmt. Es geht um strukturelle Umformungen und eine Effizienzsteigerung.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Bundesrat will die Arbeitsabläufe beim Bund verbessern und die Effizienz steigern.
- Nach dem Nationalrat hat nun auch der Ständerat die entsprechende Vorlage gutgeheissen.
Das Parlament hat strukturelle Reformen verabschiedet, um den Bundeshaushalt zu entlasten. Mit den Gesetzesänderungen sollen Arbeitsabläufe beim Bund verbessert und die Effizienz gesteigert werden. Nach dem Nationalrat hat am Dienstag auch der Ständerat den Änderungen zugestimmt.
Die Vorlage des Bundesrats war sowohl in der Finanzkommission des Ständerats (FK-S) als auch im Rat unbestritten. Der Ständerat folgte einstimmig allen Änderungsanträgen des Nationalrats.
Bei der Vorlage des Bundesrats geht es um rund drei Dutzend Massnahmen zur Effizienzsteigerung und strukturellen Umformung des Bundeshaushalts. Die meisten Änderungen können dabei auf Verordnungsebene umgesetzt werden. Sechs Massnahmen mussten vom Parlament beschlossen werden.
Man habe mit der Vorlage versucht, Prozesse und Abläufe zu überprüfen und zu verbessern, sagte Finanzminister Ueli Maurer. Die Einsparungen beliefen sich bei diesen Anpassungen auf einen tiefen Betrag. Die Überprüfung der Prozesse führe jedoch zu einer Entlastung der Verwaltung. Dadurch könne das Wachstum der Verwaltung gebremst werden, was wiederum zu Einsparungen führe.
Fonds-Umgestaltung und Tabaksteuer
Die grösste Änderung betrifft den Bahninfrastrukturfonds (BIF). Die Einlagen in den Fonds sollen neu so ausgestaltet werden, dass sie nicht schneller wachsen als die Einnahmen des Bundes. Für deren Indexierung soll neu die Teuerung nach dem Landesindex für Konsumentenpreise (LIK) verwendet werden. Zuvor wurde der rascher wachsende Bahnbau-Teuerungsindex (BTI) gebraucht.
Eine weitere Massnahme betrifft die Kostenbeteiligung für die Post- und Fernmeldeüberwachung in Strafverfahren. Diese wird von den Strafverfolgungsbehörden angeordnet und über den Dienst ÜPF durchgeführt.
Heute entrichten die Strafverfolgungsbehörden Gebühren differenziert nach Auftragstyp und Überwachungsdauer. Künftig sollen Pauschalen erhoben werden. Diese will der Bundesrat schrittweise erhöhen.
Bei der Tabaksteuer soll die Disziplin der Steuerpflichtigen verbessert werden, indem die Zollverwaltung die Säumigen nach Ermessen veranlagen kann. Die Massnahme hat mit dem Aufkommen von legalem Cannabis und der markanten Zunahme der steuerpflichtigen Hersteller zu tun.
Die Vorlage ist bereit für die Schlussabstimmung.