Ständerat beugt sich über 99-Prozent-Initiative
Auch der Ständerat hat sich gegen die 99-Prozent-Initiative der Juso gestellt. Diese fordert eine höhere Besteuerung von Kapitaleinnahmen.
Das Wichtigste in Kürze
- Heute Dienstag hat der Ständerat über die 99-Prozent-Initiative beraten.
- Bundesrat und Nationalrat empfehlen, das Begehren abzulehnen.
- Die Initiative will mehr soziale Gerechtigkeit durch Besteuerung von Kapitaleinnahmen.
Am Dienstag berät der Ständerat die 99-Prozent-Initiative der Juso. Die vorberatende Wirtschaftskommission des Ständerats (WAK-S), der Nationalrat und der Bundesrat empfehlen, die Initiative ohne Gegenvorschlag abzulehnen. SP und Grüne unterstützen das Volksbegehren.
Die Initiative der Jungsozialisten trägt offiziell den Titel «Löhne entlasten, Kapital gerecht besteuern.» Sie verlangt, dass Kapitaleinkommen, das einen bestimmten Betrag übersteigt, im Umfang von 150 Prozent besteuert wird. Die Höhe des Freibetrags würde vom Gesetzgeber bestimmt. Die Initianten denken an rund 100'000 Franken.
Mehr soziale Gerechtigkeit – Bundesrat wimmelt ab
Mit den Mehreinnahmen aus den Steuern auf Kapitaleinnahmen sollen die Steuern von Personen mit tiefen und mittleren Löhnen gesenkt werden. Oder das Geld soll für die soziale Wohlfahrt verwendet werden.
Das erklärte übergeordnete Ziel der Volksinitiative besteht darin, die Besteuerung von Kapitaleinkommen bei einem Prozent der Bevölkerung zu erhöhen. Das Geld soll konsequent umverteilt und soziale Gerechtigkeit hergestellt werden.
Der Bundesrat hat in seiner Botschaft die Initiative zur Ablehnung empfohlen. Die Einkommen in der Schweiz seien im Vergleich zum Ausland gleichmässig verteilt, argumentierte er. Es werde auch schon heute viel Geld zu Gunsten von schlechter Gestellten umverteilt.
Eine Annahme der Initiative könnte laut dem Bundesrat sogar negative Folgen haben: Die Schweiz würde als Standort geschwächt und die Anreize, Kapital zu bilden, könnten schwinden. Dies führe schliesslich dazu, dass in der Schweiz weniger Geld pro Arbeitskraft zur Verfügung stehe.
Das könnte laut Bundesrat schliesslich auch für diejenigen Personen negative Folgen haben, die eigentlich von dieser Initiative profitieren sollten. Er beantragt deshalb den eidgenössischen Räten, die Initiative Volk und Ständen zur Ablehnung zu empfehlen - ohne einen Gegenvorschlag.
Unterstützung von SP und Grünen
Der Nationalrat kam dieser Empfehlung des Bundesrat im vergangenen September nach. Die Initiative verpasse es, die Begriffe «Kapitaleinkommen» und «Freibetrag» zu definieren, hiess es etwa. Auch die Ausgestaltung der Umverteilung werde offengelassen. Erst wenn dies definiert seien, könne die beantwortet werden, ob nur ein Prozent der Bevölkerung von dieser Initiative betroffen sei.
Unterstützt wurde die Initiative im Nationalrat von der SP und den Grünen. Die Ungleichheit im Steuersystem sei ungerecht. Sie führe dazu, dass die Schere zwischen Arm und Reich immer grösser werde, argumentierte die SP. Mit dem richtigen Steuersystem könne die Schweiz ihre Defizite bei den Sozialwerken revidieren, finden die Grünen.
Bisher meist erfolglose Volksbegehren
In der Vergangenheit sind Volksbegehren mit dem Ziel, Ressourcen zugunsten von Einkommensschwachen umzuverteilen, an der Urne abgelehnt worden. So zum Beispiel die Volksinitiative «Für eine Kapitalgewinnsteuer», die 2001 scheiterte. Mit der Initiative wollte der Gewerkschaftsbund erreichen, dass Gewinne auf private Finanzanlagen zu mindestens 20 Prozent besteuert werden.
Ein zweites Beispiel ist die Volksinitiative «1:12 - Für gerechte Löhne»: Die Initiative verlangte, dass in einem Unternehmen der höchste bezahlte Lohn das Zwölffache des tiefsten Lohns nicht übersteigen darf. Auch diese Initiative wurde 2013 von Volk und Ständen abgelehnt.