Parlament verlängert Al-Kaida-Verbot bis Ende 2022

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Bern,

Das Parlament hat das Gesetz über das Verbot terroristischer Gruppierungen wie Al-Kaida und IS bis Ende 2022 verlängert.

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Das Parlament will die Überwachungen der Verciherungen dämpfen. - pixabay

Das Wichtigste in Kürze

  • Auch in Zukunft werden in der Schweiz terroristische Gruppierungen verboten.
  • Das Parlament hat das bereits bestehende Gesetz bis Ende 2022 verlängert.
  • Das Gesetz war 2014 vom Parlament verabschiedet worden.

Das verlängerte Gesetz verbietet eine Beteiligung an den verbotenen Organisationen, personelle oder materielle Unterstützung sowie Propaganda oder Rekrutierung von Personen. Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren drohen.

Das Gesetz war im Dezember 2014 vom Parlament verabschiedet worden und Anfang Januar 2015 in Kraft getreten. Es ist aber bis Ende 2018 befristet. Um Rechtslücken zu vermeiden, wird das Verbot der Organisationen um vier Jahre verlängert.

Das Gesetz habe sich in der Praxis gewährt, erklärte Justizministerin Simonetta Sommaruga. Der Nationalrat hiess die Vorlage am Mittwoch wie der Ständerat einstimmig gut. Diese ist damit bereit für die Schlussabstimmungen.

Im Jahr 2022 soll das Gesetz dann von einem neuen Paket zur Bekämpfung des Terrorismus abgelöst werden. Dazu gehören einerseits eine Verschärfung des Strafrechts: Das Verbot von Reisen für terroristische Zwecke soll damit dauerhaft im Strafgesetzbuch festgehalten werden und gilt auch für alle terroristischen Gruppierungen und für alleine handelnde Straftäter.

Am Weihnachtsmarkt in Basel wurden die Besucher mit Betonblöcken vor Terroranschlägen geschützt.
Am Weihnachtsmarkt in Basel wurden die Besucher mit Betonblöcken vor Terroranschlägen geschützt. - Keystone

Unter Strafe gestellt werden das Anwerben, Ausbilden und Finanzieren sowie grenzüberschreitende Reisen mit dem Ziel, terroristische Straftaten zu begehen. Als Höchststrafe sind fünf Jahre Gefängnis vorgesehen, zudem droht die Landesverweisung.

Ausserdem möchte es der Bundesrat der Polizei ermöglichen, gegen sogenannte Gefährder auch präventiv vorgehen können. Als drittes Element der Terrorbekämpfung ist ein Nationaler Aktionsplan (NAP) zur Verhinderung und Bekämpfung von Radikalisierung und gewalttätigem Extremismus vorgesehen. Dieser enthält verschiedene Präventionsmassnahmen.

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