Das Parlament ist sich einig: Die Konzernverantwortungsinitiative kommt mit einem indirekten Gegenvorschlag an die Urne.
Konzernverantwortungsinitiative
Personen einer breiten Koalition aus rund 80 Organisationen reichen die Konzernverantwortungsinitiative ein, am Montag 10. Oktober 2016, in Bern. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Zur Konzernverantwortungsinitiative kommt ein indirekter Gegenvorschlag an die Urne.
  • Nach dem Nationalrat hat dies nun auch der Ständerat gutgeheissen.
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Die Konzernverantwortungsinitiative kommt mit einem indirekten Gegenvorschlag an die Urne. Der Ständerat hat am Dienstag sein eigenes und von der Einigungskonferenz beantragtes Konzept gutgeheissen, mit 28 zu 14 Stimmen und 2 Enthaltungen. Die Nein-Stimmen kamen von Vertretern der SP und der Grünen sowie aus der Mitte-Fraktion.

Der Nationalrat, der zunächst einen schärfe formulierten Gegenvorschlag bevorzugt hatte, hatte bereits am Montag zugestimmt, mit 99 zu 91 Stimmen und bei 6 Enthaltungen. Die Vorlage ist nun bereit für die Schlussabstimmungen.

Knapp drei Jahre lang hatten National- und Ständerat über den indirekten Gegenvorschlag zu der Volksinitiative debattiert, ohne Einigung. Umstritten war, ob für Konzerne in der Schweiz und deren Tochterfirmen zusätzliche Haftungsregeln eingeführt werden sollten.

Zwei Konzepte standen sich gegenüber

In den Debatten standen sich die zwei Konzepte der beiden Kammern gegenüber: Jenes des Ständerates, das der Nationalrat nun übernommen hat, enthält keine neuen Haftungsregelungen, aber Berichterstattungspflichten für bestimmte Unternehmen.

Ständerat
Die Ständeräte tagen im Ständerat in einer Ausstellungshalle von Bernexpo in Bern. - Keystone

Geht es um Konfliktmineralien und Kinderarbeit, müssen die Unternehmen zusätzlich Sorgfaltsprüfungspflichten erfüllen. Der Bundesrat hatte die Grundlagen für diesen Gegenvorschlag als Reaktion auf den schärfer formulierten Gegenvorschlag des Nationalrates ins Spiel gebracht.

Denn das unterlegene Konzept des Nationalrats hätte neue Haftungsregeln für Schweizer Unternehmen und deren Töchter gebracht, die im Ausland Menschenrechte verletzen oder die Umwelt schädigen. Es sei denn, sie weisen nach, dass sie ihre Sorgfaltspflichten erfüllt haben oder ein von ihnen kontrolliertes Unternehmen nicht haben beeinflussen können.

Der Nationalrat war der Konzernverantwortungsinitiative weit entgegengekommen. Die Initianten und Initiantinnen hatten denn auch zugesichert, ihr Begehren zurückzuziehen, sollte die Version des Nationalrates die Ratsdebatten überstehen. Dies ist nun nicht der Fall; die Initiative kommt mit indirektem Gegenvorschlag an die Urne.

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