Konzernverantwortungs-Initiative: Nationalrat für Gegenvorschlag
Das Wichtigste in Kürze
- Die Konzernverantwortungsinitiative kommt wohl mit Gegenvorschlag an die Urne.
- Der Nationalrat hat einem entsprechenden Antrag zugestimmt.
- Das Ja des Ständerates gilt als reine Formsache.
Die eidgenössische Volksinitiative «Für verantwortungsvolle Unternehmen – zum Schutz von Mensch und Umwelt» kommt voraussichtlich mit indirektem Gegenvorschlag vors Volk. Der Nationalrat hat am Montag mit 99 zu 91 Stimmen (6 Enthaltungen) den Antrag der Einigungskonferenz für einen Gegenvorschlag unterstützt.
Die Zustimmung des Ständerates dürfte eine Formsache sein. Denn die Einigungskonferenz hatte in ihrem Antrag das Konzept aus der kleinen Kammer übernommen. Der Nationalrat schwenkte nun mit auf diesen indirekten Gegenvorschlag ein.
Nichts vom Vorschlag wissen wollten in der grossen Kammer SP und Grüne. Die Fraktionen von SVP, FDP, Mitte und GLP unterstützten zwar offiziell den Gegenvorschlag des Ständerates. Doch gab es namentlich bei der SVP und der GLP etliche abweichende Stimmen.
Debatte zur Konzernverantwortungsinitiative dauerte drei Jahre
Knapp drei Jahre lang hatten National- und Ständerat über den indirekten Gegenvorschlag zu der Volksinitiative debattiert, ohne Einigung. Umstritten war, ob für Konzerne in der Schweiz und deren Tochterfirmen zusätzliche Haftungsregeln eingeführt werden sollten.
In den Debatten standen sich die zwei Konzepte der beiden Kammern gegenüber: Jenes des Ständerates, das der Nationalrat nun übernommen hat, enthält keine neuen Haftungsregelungen, aber Berichterstattungspflichten für bestimmte Unternehmen.
Geht es um Konfliktmineralien und Kinderarbeit, müssen die Unternehmen zusätzlich Sorgfaltsprüfungspflichten erfüllen. Der Bundesrat hatte die Grundlagen für diesen Gegenvorschlag als Reaktion auf den schärfer formulierten Gegenvorschlag des Nationalrates ins Spiel gebracht.
Neue Haftungsregeln für Schweizer Unternehmen
Denn das unterlegene Konzept des Nationalrats hätte neue Haftungsregeln für Schweizer Unternehmen und deren Töchter gebracht. Dies, wenn sie im Ausland Menschenrechte verletzen oder die Umwelt schädigen. Es sei denn, sie weisen nach, dass sie ihre Sorgfaltspflichten erfüllt haben. Auch, wenn sie ein von ihnen kontrolliertes Unternehmen nicht haben beeinflussen können, haften sie nicht.
Der Nationalrat war der Konzernverantwortungsinitiative weit entgegengekommen. Die Initianten und Initiantinnen hatten denn auch zugesichert, ihr Begehren zurückzuziehen, sollte die Version des Nationalrates die Ratsdebatten überstehen. Dies ist nun nicht der Fall.