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Parlament will kostenlose Einsicht in amtliche Dokumente

Keystone-SDA
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Bern,

Derzeit ist im Gesetz festgehalten, dass bei der Einsicht von amtlichen Dokumenten Kosten erhoben werden müssen. Das soll sich nun ändern.

Das Bundeshaus in Bern.
Das Bundeshaus in Bern. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Einsicht amtlicher Dokumente soll künftig kostenlos sein.
  • Dafür soll die Staatspolitische Kommission nun eine Vorlage ausarbeiten.
  • Nur noch Gesuche, die mit einem hohen Aufwand verbunden sind, sollen kosten.

Amtliche Dokumente der Bundesverwaltung sollen grundsätzlich kostenlos eingesehen werden können. Anders als in der Praxis gelebt ist heute im Gesetz festgehalten, dass für die Einsicht in der Regel Kosten erhoben werden müssen. Das Parlament will das nun ändern.

Am Mittwoch ist nach dem Nationalrat auch der Ständerat auf eine entsprechende parlamentarische Initiative eingetreten.

Der Entscheid fiel mit 25 zu 18 Stimmen bei einer Enthaltung. Die Staatspolitische Kommission soll dafür nun eine entsprechende Vorlage ausarbeiten. Gesuche sollen künftig nur noch dann kostenpflichtig sein, wenn sie für die Bundesverwaltung einen besonders hohen Aufwand bedeuten.

Heidi Z'graggen von der Staatspolitischen Kommission sagte, dass bereits heute in über 97 Prozent der Fälle keine Gebühr erhoben werde. Allerdings wolle die vorberatende Kommission die Änderung verhindern, damit die heutige Regelung beibehalten und das Verursacherprinzip angewandt werden könne, so Z'graggen.

Kommission befürchtet hohen Anstieg der Gesuche

Die Kommission befürchte zudem, dass es durch einen Wechsel zu einem hohen Anstieg der Gesuche und insbesondere einem Anstieg von aufwändigen Gesuchen komme. Der Berner Hans Stöckli (SP/BE) entgegnete, dass sein Kanton diesen Paradigmenwechsel bereits vorgenommen habe und es zu keinem Anstieg gekommen sei.

Die Mehrheit stimmte schliesslich für die Änderung. Auch der Bundesrat begrüsste die Neuregelung. «Der Paradigmenwechsel entspricht der gelebten Praxis», fasste Justizministerin Karin Keller-Sutter zusammen.

Nationalrat
Künftig sollen amtliche Dokumente kostenlos eingesehen werden können, fordert die Kommission des Nationalrates. (Archivbild) - Keystone

Die Vorlage geht auf eine parlamentarische Initiative von Nationalrätin Edith Graf-Litscher (SP/TG) zurück, der beide Parlamentskommissionen Folge gaben. Der Nationalrat hatte der Vorlage im März ebenfalls zugestimmt. Der Ständerat hatte die Vorlage in einer früheren Beratung noch abgelehnt.

Das Einsichtsrecht steht allen zu, ohne dass sie ein besonderes Interesse nachweisen müssen. Auch etwa in Zusammenhang mit der Corona-Pandemie wurden sowohl von privaten Personen als auch von Medienschaffenden zahlreiche Dokumente unter anderem des Bundesamts für Gesundheit (BAG) herausverlangt.

Grundlage ist das Öffentlichkeitsgesetz, das seit 1. Juli 2006 in Kraft ist und den Zugang zu amtlichen Dokumenten der Verwaltung für alle regelt. Mit dem Gesetz gilt der Grundsatz, dass beim Bund öffentlich sein soll, was nicht ausdrücklich geheim ist. Zuvor hatte als geheim gegolten, was nicht ausdrücklich zur Veröffentlichung freigegeben worden war.

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