Parlament will Mitglieder von Initiativkomitees besser schützen
Die SP-Bundeshausfraktion fordert in einer Motion besseren Schutz vor Nachstellungen für Mitglieder von Initiativkomitees, was vom Parlament unterstützt wurde.

Wer einem Initiativkomitee angehört, soll künftig besser vor Nachstellungen geschützt werden. Das fordert eine Motion aus der SP-Bundeshausfraktion. Das Parlament ist mit dem Vorschlag einverstanden.
Gemäss der Motion von Nationalrätin Jacqueline Badran (SP/ZH) sollen Mitglieder von Initiativkomitees auf dem Unterschriftenbogen nicht mehr ihre Wohnadresse angeben müssen und damit für jede und jeden eindeutig erkennbar werden. Nach dem Nationalrat hat am Donnerstag als Zweitrat auch der Ständerat der Motion oppositionslos zugestimmt.
Auch der Bundesrat erklärte sich mit der Forderung einverstanden, die gesetzlichen Grundlagen im Rahmen der Revision des Bundesgesetzes über die politischen Rechte entsprechend anzupassen. Die Verabschiedung ist für das zweite Quartal 2025 vorgesehen, wie Bundeskanzler Viktor Rossi im Ständerat ausführte.
Badran fordert Massnahmen gegen persönliche Drohungen
Politisch aktive Menschen seien zunehmend persönlichen Drohungen ausgesetzt, begründete Badran ihre Motion. Dazu gehörten neben Schmäh- und Drohbriefen auch Drohungen mit körperlicher Gewalt, zuweilen verbunden mit dem Aufruf, jemandem einen «Hausbesuch» abzustatten.
Eine Wohnadresse auf einem Unterschriftenbogen sei durch das Internet auf Dauer einsehbar, schreibt sie und plädiert für eine alternative Angabe, etwa das Geburtsdatum. Die heute schon bestehende Möglichkeit, ein Postfach anzugeben oder eine Geschäftsadresse, sei nicht für alle die geeignete Lösung.