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Parlament will nach Bundesgerichtsurteil Kartellrecht präzisieren

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Bern,

Die Räte haben eine Motion verabschiedet: Der Bundesrat soll das Kartellgesetz anpassen, um Sicherheit für die Zusammenarbeit von Unternehmen zu schaffen.

Bundeshaut GPK
Das Bundeshaus. (Symbolbild) - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Nationalrat überwies die Motion von FDP-Ständerat Olivier Français an den Bundesrat.
  • Es werde nicht mehr zwingend berücksichtigt, welche Tragweite Abreden tatsächlich hätten.

Der Bundesrat soll das Kartellgesetz anpassen, um Sicherheit für die Zusammenarbeit von Unternehmen zu schaffen. Befürchtet wird laut der von den Räten verabschiedeten Motion, dass Unternehmen seit einem Bundesgerichtsurteil gegen den Elmex-Hersteller Gaba nicht mehr wissen, was gilt.

Der Nationalrat überwies die Motion von Ständerat Olivier Français (FDP/VD) am Dienstag mit 97 zu 88 Stimmen an den Bundesrat. Die Wettbewerbskommission (Weko) habe im Juni 2016 bei ihrem Entscheid gegen die Elmex-Herstellerin Gaba ihre Praxis geändert, hatte Français den Vorstoss begründet.

Bislang hätten die Entscheide der Weko gezeigt, dass sowohl qualitative als auch quantitative Kriterien in die Beurteilung der Bedeutung einer Abrede aus Wettbewerbssicht einfliessen müssten. Seit dem Elmex-Urteil werde nicht mehr zwingend berücksichtigt, welche Tragweite Abreden zwischen Unternehmen tatsächlich hätten.

Wirtschaft und Gewerbe seien stark verunsichert

Viel eher werde davon ausgegangen, dass bestimmte Abreden per se eine erhebliche Wettbewerbseinschränkung darstellen würden. Der Begriff der Erheblichkeit einer Abrede müsse präzisiert werden.

Die Wirtschaftskommission des Nationalrates (WAK-N) empfahl die Motion mit Stichentscheid von Präsident Christian Lüscher (FDP/GE) zur Annahme. Entgegen dem Willen des Gesetzgebers würden heute Unternehmenskooperationen pauschal verurteilt, ohne dass die tatsächliche Tragweite einer Wettbewerbsabrede berücksichtigt werde.

Wirtschaft und Gewerbe seien stark verunsichert, fand die befürwortende Mehrheit. Die starke Minderheit hielt dagegen, dass mit der geforderten Gesetzesänderung neue Unsicherheiten geschaffen würden. Dagegen schaffe die neue Praxis nach dem Bundesgerichtsurteil Rechtssicherheit, sagte Roland Fischer (GLP/LU).

Auch der Bundesrat lehnte das Anliegen ab, muss nun aber handeln. Unternehmen wüssten, dass die im Gesetz aufgeführten harten Abreden grundsätzlich zu vermeiden seien, schrieb er. Echte Konsortien, in denen Unternehmen zusammenarbeiteten, seien nicht betroffen, argumentierte Wirtschaftsminister Guy Parmelin gegen die Motion.

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