Persönlichkeitsschutz bei Krankenkassenaufsicht bleibt umstritten
Der Persönlichkeitsschutz bei der Krankenkassenaufsicht bleibt umstritten. Der Ständerat hält an seinen Vorschlägen fest.

Das Wichtigste in Kürze
- Die Kammern sind sich zum Persönlichkeitsschutz bei der Krankenkassenaufsicht uneinig.
- Es bestehen drei Differenzen.
National- und Ständerat sind sich noch nicht einig, wie der Persönlichkeitsschutz bei der Krankenkassenaufsicht im Detail geregelt werden soll. Der Ständerat hält an seinen Vorschlägen fest. Damit bleiben drei Differenzen zum Nationalrat bestehen.
Bei den Daten, die die Krankenversicherer an das Bundesamt für Gesundheit (BAG) weitergeben, sind sich die Kammern nicht einig. Der Nationalrat möchte eine jährliche Weitergabe dieser Daten.
Für den Ständerat ist diese Vorgabe zu einschränkend. Gerade in einer Pandemie müsste es möglich sein, flexibel zu bleiben, argumentierte auch Gesundheitsminister Alain Berset. Der Ständerat hielt am Montag an seiner Version fest.
Ständerat will Gesetz nicht komplexer machen
Der Nationalrat wollte zudem, dass die Daten grundsätzlich aggregiert weitergegeben werden und nur unter Ausnahmen individuelle Daten an das BAG gehen. Der Ständerat hingegen möchte nur dann individuelle Daten weitergeben, wenn aggregierte Daten den Zweck nicht erfüllen. Der Ständerat will es vermeiden, das Gesetz weiter zu verkomplizieren.
Bei der dritten Differenz wollten Nationalrat und Bundesrat im Gesetz aufführen, welche Daten (Medikamente, Mittel und Gegenstände, etc.) dem BAG mitgeteilt werden sollen. Der Ständerat ist aber auch hier nach einer Diskussion mit 26 zu 13 Stimmen dem Vorschlag seiner vorberatenden Kommission gefolgt. Diese wünscht keine solche Auflistung.

Mit diesen drei Differenzen geht das Geschäft zurück an den Nationalrat. Der Vorstoss geht zurück auf eine parlamentarische Initiative von alt Ständerat Joachim Eder (FDP/ZG) aus dem Jahr 2016.
Er verlangte, dass das Bundesgesetz betreffend die Aufsicht über die soziale Krankenversicherung (KVAG) dahingehend angepasst werden soll, dass der persönliche Datenschutz gewährleistet wird. Weil eine formalgesetzliche Grundlage hierzu fehle, würden die Vorgaben des Datenschutzes verletzt. Dies wollen National- und Ständerat nun mit dieser Vorlage nachholen.