Planzenschutzmittelverordnung wird total revidiert
Die Schweiz plant eine Totalrevision ihrer Pflanzenschutzmittelverordnung, um sie an die EU anzupassen.
Die Pflanzenschutzmittelverordnung (PSMV) wird total revidiert. Das Ziel ist es, das Verfahren zur Zulassung von Pflanzenschutzmitteln zu optimieren und an die EU anzugleichen. Die Verordnung definiert zudem künftig, wie sich Umweltschutzorganisationen an den Zulassungsverfahren beteiligen können.
Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) hat am Montag eine entsprechende Vernehmlassung zu den Änderungen eröffnet. Sie dauert bis am 29. März 2024. Die PSMV regelt, wie Pflanzenschutzmittel in der Schweiz zugelassen, in Verkehr gebracht, verwendet und kontrolliert werden.
Im Fokus der Totalrevision steht die Optimierung des Zulassungsverfahrens. Das Zulassungsverfahren der Schweiz soll sich an das der EU angleichen, wie das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) am Montag mitteilte.
Digitalisierung und Kostendeckung
Wirkstoffe von Pflanzenschutzmitteln sollen hierzulande als genehmigt gelten, wenn sie es in der EU sind. Ausnahmen bleiben möglich. Ein Pflanzenschutzmittel soll erleichtert zugelassen werden können, wenn in einem EU-Mitgliedstaat ein identisches Mittel bewilligt ist.
Organisationen wie etwa Umweltschutzverbände können sich bereits heute am Zulassungsverfahren für Pflanzenschutzmittel beteiligen. Dieses sogenannte Parteistellungsverfahren ist im Landwirtschaftsgesetz festgelegt. Die PSMV enthält neu ausführende Bestimmungen dazu. Sie definieren unter anderem, innert welcher Frist die Organisationen ihre Stellungnahmen einreichen können.
Weiter umfasst die totalrevidierte Verordnung Regelungen zu einem neuen Informationssystem. Zulassungsgesuche sollen unter anderem künftig digital eingereicht und bearbeitet werden können.
Mit der Revision soll zudem die Kostendeckung verbessert werden. Die Zulassungsstelle Pflanzenschutzmittel beim BLV stellt den Antragsstellenden die Aufwände der Bundesverwaltung für die Zulassung in Rechnung. Die Gebühren decken jedoch bisher den Bearbeitungsaufwand nicht. Der Kostendeckungsgrad liegt aktuell bei unter zwei Prozent. Künftig soll er rund 40 Prozent betragen.