Politische Rechte auch für Menschen mit geistiger Behinderung
Die Schweiz strebt nach politischer Inklusion aller Bürger – unabhängig von geistiger Beeinträchtigung.
Alle volljährigen Schweizerinnen und Schweizer, auch Menschen mit geistiger Beeinträchtigung, sollen dieselben politischen Rechte und Pflichten haben. Der Bundesrat empfiehlt eine entsprechende Motion einer Nationalratskommission zur Annahme.
Heute stehen gemäss der Verfassung Menschen, die «wegen Geisteskrankheit oder Geistesschwäche entmündigt sind», die politischen Rechte nicht zu. Das schliesse rund 16'000 Menschen in der Schweiz vom Stimmrecht aus. Dies schreibt die Staatspolitische Kommission des Nationalrates (SPK-N) im Vorstoss.
Motion gegen automatischen Entzug des Stimmrechts
Wer wegen dauernder Urteilsunfähigkeit unter umfassender Beistandschaft stehe oder von einer vorsorgebeauftragten Person vertreten werde, dürfe nicht stimmen. Ein automatischer Entzug dieses Rechts für Menschen mit Beeinträchtigung ist für die Mehrheit der SPK-N nicht statthaft.
Die von einer kleinen SPK-Mehrheit verabschiedete Motion geht auf eine Petition aus der Behindertensession von 2023 zurück. Zwölf Vertreter von SVP und FDP in der SPK-N lehnen die Motion ab. Der Bundesrat hingegen empfiehlt sie zur Annahme. Seine Stellungnahme veröffentlichte er am Donnerstag ohne weitere Aussagen.