Preisüberwacher soll bei Gebühren immer angehört werden
Der Bund soll den Preisüberwacher in jedem Fall anhören müssen, wenn er neue Gebühren erlässt oder bestehende erhöht. Das will der Bundesrat. Er beantragt dem Parlament, eine Motion mit dieser Forderung anzunehmen.
Das Wichtigste in Kürze
- Erlässt der Bund neue Gebühren oder erhöht bestehende, soll der Preisüberwacher immer angehört werden.
- Der Bundesrat befürwortet eine entsprechende Motion.
CVP-Nationalrat Alois Gmür (SZ) will den Bundesrat beauftragen, die allgemeine Gebührenverordnung entsprechend anzupassen. Auf allen politischen Ebenen sei eine Tendenz zu steigenden Gebühren auszumachen, schreibt er in seinem Vorstoss.
Dabei sei unklar, in welchem Umfang das Kostendeckungsprinzip berücksichtigt werde. Der Bundesrat müsse sicherstellen, dass dieses eingehalten werde. Im Sinne einer Qualitätssicherung sei es sinnvoll, den Preisüberwacher einzubeziehen.
Frist zu kurz
Der Bundesrat schreibt in seiner Antwort, die Gebühren würden bereits heute nach dem Kostendeckungsprinzip erhoben. Abweichungen seien nur in begründeten Einzelfällen möglich. Der Preisüberwacher könne im Rahmen der Ämterkonsultation kontrollieren, ob die Gebühren angemessen seien.
Allerdings erlaubten es die kurzen Fristen in der Ämterkonsultation dem Preisüberwacher in der Regel nicht, die Gebühren vertieft zu überprüfen, hält der Bundesrat fest. In wenigen Einzelfällen würden die Gebührenverordnungen zudem von einem Departement oder Bundesamt erlassen. Er erachte es deshalb als sinnvoll, die allgemeine Gebührenverordnung mit einer expliziten Anhörungspflicht zu ergänzen.