Räte beschliessen höheren Steuerabzug für extern betreute Kinder
Das Wichtigste in Kürze
- Oppositionslos schloss sich die kleine Kammer am Donnerstag dem Nationalrat an.
Dieser hatte am Mittwoch eine Erhöhung des Elterntarifes von 251 auf 300 Franken pro Kind abgelehnt - mit 112 zu 79 Stimmen. SP, Grüne, FDP und GLP wehrten sich gegen den zusätzlichen Steuerabzug für Kinder. SVP und Mitte wollten die Vorlage zugunsten aller Familien ergänzen. Dies hätte jährliche Mindereinnahmen von rund 69 Millionen Franken bedeutet.
Im September 2020 hatte das Stimmvolk eine erste Vorlage an der Urne mit rund 63 Prozent abgelehnt. Zum Verhängnis geworden war der Vorlage laut Beobachtern, dass neben dem höheren Steuerabzug für extern betreute Kinder auch der allgemeine Abzug pro Kind von 6500 auf 10'000 Franken hätte erhöht werden sollen. Das Parlament hatte dieses Element in die ursprüngliche Vorlage des Bundesrates eingefügt.
Die Mehrheit des Nationalrats warnte davor, den Irrtum der ersten Vorlage zu wiederholen und den Volksentscheid von 2020 zu ignorieren. «Konzentrieren wir uns auf das Kernanliegen», gab etwa Beat Walti (FDP/ZH) zu bedenken. Am Donnerstag schwenkte der Ständerat auf diese Linie ein. Kommissionssprecher Stefan Engler (Mitte/GR) sagte, das Geschäft solle nicht länger verzögert werden. «Wir wollen es nicht auf die Spitze treiben.»
Finanzminister Ueli Maurer zeigte sich erleichtert darüber, dass der Ständerat «unterschiedliche Geschäfte voneinander trennen» will. Die direkte Bundessteuer sei nicht der richtige Ort für Familienpolitik. Das ursprüngliche Ziel der Vorlage sei es, mehr Fachkräfte für die Wirtschaft zu haben.
Unbestritten in beiden Kammern war, dass Eltern für Kinderbetreuungskosten künftig bis zu 25'000 Franken statt wie heute 10'100 Franken von der direkten Bundessteuer abziehen können. Das führt beim Bund zu Ausfällen von jährlich rund 10 Millionen Franken.
Geltend gemacht werden können gemäss dem Beschluss der beiden Kammern nachgewiesene Kosten bis zu 25'000 Franken. Weiterhin gilt, dass das Kind weniger als 14 Jahre alt ist und mit der steuerpflichtigen Person zusammenlebt.
Die Betreuungskosten müssen einen direkten Zusammenhang haben mit der Arbeit oder Ausbildung der Mutter oder des Vaters. Ziel ist, die Vereinbarkeit von Beruf und Familie und die Integration gut ausgebildeter Frauen in den Arbeitsmarkt weiter zu fördern.
Die Vorlage ist bereit für die Schlussabstimmung.