Räte einigen sich bei Verfassungsartikel zu OECD-Mindeststeuer
Das Wichtigste in Kürze
- Zur Umsetzung der OECD-Mindeststeuer ist der Verfassungsartikel nun fertig.
- Der Nationalrat konnte die letzten Differenzen zum Ständerat aus dem Weg räumen.
Der Verfassungsartikel zur Umsetzung der OECD-Mindeststeuer für international tätige Konzerne ist unter Dach und Fach. Der Nationalrat hat am Dienstag die letzte verbliebene Differenz zum Ständerat ausgeräumt.
Offen war zuletzt noch die Frage, ob das Parlament den Kantonen vorschreiben soll, wie genau sie Städte und Gemeinden an den erwarteten Mehreinnahmen beteiligen sollen. Mit 104 zu 72 Stimmen bei einer Enthaltung stimmte der Nationalrat zu, auf eine präzise Vorgabe zu verzichten.
Ursprünglich wollte die grosse Kammer eine Verteilung wie bei der Gewinnsteuer festschreiben. Im nun angenommenen Text ist lediglich die Rede davon, dass Städte und Gemeinden angemessen berücksichtigt werden müssen. Das Geschäft ist bereit für die Schlussabstimmungen.
Eine linke Minderheit der vorberatenden Kommission wollte an der Differenz festhalten. Balthasar Glättli (Grüne/ZH) sagte, dass die Kantone gehalten seien, sich an die Regeln zu halten, die sie auch sonst anwendeten. Wenn im Ständerat argumentiert werde, dass ein Eingriff in die Steuerhoheit schon fast verfassungswidrig wäre, sei der Kantönligeist «etwas gar selbstbewusst unterwegs».
Bund berücksichtigt Steuervorlage
Jacqueline Badran (SP/ZH) erinnerte an das Verfassungsgebot, wonach der Bund bei Steuervorlagen die besondere Situation der Städte zu berücksichtigen habe. Denn die Städte seien davon besonders betroffen.
Finanzminister Ueli Maurer war der Ansicht, dass die allgemeine Formulierung ausreiche. Eine Präzisierung würde seiner Meinung nach zu Umsetzungsproblemen führen.
Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrats (WAK-N) habe ohne Enthusiasmus den Schritt in Richtung Ständerat gemacht. Dies sagte Kommissionssprecherin Sophie Michaud Gigon (Grüne/VD). Auch Martin Landolt (Mitte/GL) liess Vorbehalte gegenüber der Haltung des Ständerats durchblicken. Das Ziel der Differenzbereinigung sei es aber, Differenzen auszuräumen.
Im Zentrum der OECD/G20-Steuerreform steht eine Mindestbesteuerung von 15 Prozent für alle Unternehmen mit einem Umsatz über 750 Millionen Euro im Jahr. Betroffen von der Reform sind laut dem Bundesrat in der Schweiz rund 2000 Unternehmen. Nicht unter die neue Regelung fallen 600'000 rein national tätige KMU.
Der Bundesrat will die neuen Regeln mit einer Ergänzungssteuer umsetzen. Dazu braucht es eine Verfassungsänderung, über die Volk und Stände voraussichtlich im Frühsommer 2023 abstimmen werden. Auf dieser Verfassungsbasis soll ab 2024 die OECD-Steuerreform in der Schweiz umgesetzt werden.
Im Grundsatz befürworteten zwar im Parlament alle Fraktionen die Umsetzung der OECD-Steuerreform. Die Bürgerlichen argumentierten, dass sich die Schweiz den neuen Regeln nicht entziehen könne. Auch wenn diese für das Land nachteilig seien.
Bei einer Nichtumsetzung in der Schweiz würden einfach andere Staaten die zusätzlichen Steuern erheben. Die Linke begrüsste aus prinzipiellen Überlegungen die Eindämmung des internationalen Steuerwettbewerbs.
SP und Grüne sind unzufrieden
Dennoch ist ein kontroverser Abstimmungskampf mit offenem Ausgang zu erwarten. SP und Grüne sind unzufrieden mit der Verteilung der Erträge aus der geplanten Ergänzungssteuer. Sie haben angekündigt, die Vorlage darum zu bekämpfen.
Vorgesehen ist, 75 Prozent der Erträge den Standortkantonen der betroffenen Unternehmen zukommen zu lassen, 25 Prozent dem Bund. Die Linke kritisiert diesen Bundesanteil als zu tief. Dadurch gehe die Schere zwischen Hoch- und Tiefsteuerkantonen weiter auf. Die breite Bevölkerung profitiere nicht von dem Geld.
WAK-N-Vorschlag hat eine Mehrheit
Im Nationalrat hatte ursprünglich ein Vorschlag der WAK-N eine Mehrheit gefunden. Dieser wollte den Bundesanteil bei 50 Prozent festsetzen. Diese Lösung scheiterte aber am Widerstand des Ständerats.
In der kleinen Kammer wurde insbesondere argumentiert, dass die Standortkantone durch die höheren Unternehmenssteuern Wettbewerbsnachteile hätten. Diese müssten sie durch Massnahmen zur Förderung der Standortattraktivität ausgleichen können, wozu finanzielle Mittel nötig seien.