Die Schweiz plant, den Informationsaustausch innerhalb des Schengen-Raums zu intensivieren, um grenzüberschreitende Kriminalität und Terrorismus effektiver bekämpfen zu können.
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Die Schweiz und das Vereinigte Königreich haben ein Abkommen zur gegenseitigen Anerkennung beruflicher Qualifikationen beschlossen. (Archivbild) - Anthony Anex/KEYSTONE/POOL/dpa

Die Strafverfolgungsbehörden der Länder im Schengen-Raum sollen Daten effizienter untereinander austauschen können. Das soll helfen im Kampf gegen grenzüberschreitende Kriminalität und Terrorismus. Nun kann das Schweizer Parlament darüber entscheiden.

Der Bundesrat hat am Mittwoch die Botschaft zu den notwendigen Änderungen im Schengen-Informationsaustausch-Gesetz verabschiedet. Damit will er eine von der EU-Kommission im Mai 2023 angepasste Richtlinie umsetzen. Die Schweiz ist assoziiertes Schengen-Mitglied.

In der Vorlage geht es um einen effizienteren Austausch von Informationen. Das Bundesamt für Polizei (Fedpol) als Kontaktstelle soll für Anfragen aus dem Schengen-Ausland rund um die Uhr erreichbar sein für fallrelevante Anfragen, wie der Bundesrat schreibt. Diese Rolle nehme das Fedpol bereits heute wahr.

Fristgerechte Beantwortung von Anfragen

Die EU-Richtlinie legt Fristen fest – auch sie werden laut Bundesrat bereits grundsätzlich angewendet. Dringliche Anfragen zu Informationen, auf die das Fedpol selbst zugreifen kann, müssen innert acht Stunden beantwortet werden. Muss das Fedpol bei einer Behörde nachfragen, dauert die Frist drei Tage. Und bei nicht dringlichen Anfragen muss die Antwort innert sieben Tagen kommen.

Mehr Informationen soll Europol erhalten. Polizeiliche Informationen sollen im Schengen-Raum vorrangig über das von dieser Behörde betriebene Netzwerk für den sicheren Informationsaustausch ausgetauscht werden. In der Vernehmlassung sei das Vorhaben mehrheitlich begrüsst worden, schreibt der Bundesrat.

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