Räte können über Lückenschliessung in Unfallversicherung befinden
Der Bundesrat plant Änderungen im Unfallversicherungsgesetz – für besseren Schutz von Kindern und Jugendlichen.
Wer im Kindes- und Jugendalter einen Unfall erlitten hat, soll bei Arbeitsunfähigkeit wegen Spätfolgen Taggelder der Unfallversicherung erhalten. Das Parlament kann über Anpassungen im Unfallversicherungsgesetz entscheiden, die es selbst verlangt hat. Der Bundesrat verabschiedete am Freitag die Botschaft an die Räte. Es geht um den besseren Schutz von im Kindes- und Jugendalter Verunfallten.
Können sie im Erwerbsalter wegen Spätfolgen oder einem Rückfall im Zusammenhang mit dem Unfall nicht arbeiten, erhalten sie heute keine Unfall-Taggelder. Grund ist, dass sie zum Zeitpunkt des Unfalls noch nicht bei einer Unfallversicherung versichert waren. Die Krankenkassen übernehmen für sie die medizinischen Kosten, zu den Bedingungen des Krankenversicherungsgesetzes.
Kostensteigerungen erwartet
Der Erwerbsausfall wird vom Arbeitgeber versichert, aber nur für befristete Zeit. Neu beantragt der Bundesrat, dass Spätfolgen eines Unfalls, der nicht nach dem 25. Geburtstag ereignet hat als Nichtberufsunfälle gelten sollen. Die Betroffenen sollen Anspruch auf 720 Tage Gelder erhalten.
Der Bundesrat geht von bis zu 17 Millionen Franken an zusätzlichen Kosten für die Unfallversicherer aus. Das entspräche einer Erhöhung der von Arbeitnehmern und Arbeitgebern bezahlten Prämien um rund 0,52 Prozent, wie er in der Botschaft schreibt. Das sei eine Schätzung auf Basis des für die Versicherer ungünstigsten Szenarios.
Das Parlament hatte die Schliessung der «Rechtslücke» bei der Unfallversicherung mit einer Motion von alt Nationalrat Christophe Darbellay (Mitte/VS) verlangt. Der Bundesrat wollte den Auftrag zunächst nicht annehmen, weil er ihn für nicht umsetzbar hielt. Die Räte beharrten jedoch auf der Umsetzung.