Steuerabzug für Unfallversicherung: Nationalrat sagt Ja
Der Nationalrat befürwortet einen Steuerabzug der Prämien für die Unfallversicherung durch Krankenkassen.
Der Nationalrat hat sich für den vollen Steuerabzug der Prämien für die Unfallversicherung durch Krankenkassen ausgesprochen. Damit will er eine Ungleichbehandlung gegenüber den Beschäftigten beseitigen, die durch den Arbeitgeber für Berufs- und Nichtberufsunfälle versichert sind. Diese dürfen nämlich die Kosten für die Unfallversicherung von den Steuern abziehen.
So begründete Philippe Nantermod (FDP/VS) seine Motion. Nichtangestellte wie Selbstständige, Studierende, Hausfrauen oder -männer, die sich bei einer Krankenkasse versichern müssten, profitierten davon nicht. Bundesrätin Karin Keller-Sutter erklärte, die berufliche Unfallversicherung könne im Gegensatz zur Unfallversicherung bei der Krankenkasse zu einer Rente oder Taggeldern führen.
Mit der ausschliesslichen Übernahme der Heilungskosten nach einem Unfall durch die Krankenversicherung liege diese Art der Unfallversicherung doch eher im Gebiet der obligatorischen Krankenversicherung. Zudem würde der Steuerabzug selbst bei der höchsten Grenzsteuerbelastung kaum ins Gewicht fallen. Der Nationalrat hiess die Motion dennoch mit 115 zu 72 Stimmen gut. Sie geht an den Ständerat.