Räte streiten weiter um Reform der AHV-Aufsicht
Bei der Modernisierung der AHV ist sich der Ständerat noch nicht einig. Auch andere Themen müssen noch mehr besprochen worden.
Das Wichtigste in Kürze
- Am Mittwoch hat der Nationalrat die verbliebenen Differenzen zur AHV Reform festgehalten.
- Offen bleibt, wer über die berufliche Vorsorge Einsitz nehmen darf.
Der Ständerat muss sich nochmals mit der Modernisierung der Aufsicht über die AHV und die Ergänzungsleistungen (EL) befassen. Ebenso muss er bei der Erwerbsersatzordnung (EO) und den Familienzulagen in der Landwirtschaft nochmals über die Bücher. Der Nationalrat hat am Mittwoch bei der zweiten Beratung der Vorlage an der letzten verbliebenen Differenz festgehalten. Offen ist noch die Frage, wer in regionalen Aufsichtsgremien über die berufliche Vorsorge Einsitz nehmen darf.
Der Bundesrat wollte in seinem Entwurf Mitgliedern von Kantonsregierungen und Angestellten der öffentlichen Verwaltung die Ausübung derartiger Mandate generell verbieten. Die Unabhängigkeit der Aufsicht soll so sichergestellt werden. Der Ständerat möchte die Bestimmung streichen.
Oppositionslos beharrte der Nationalrat auf seinem Kompromissvorschlag, den er in der Frühjahrssession beschlossen hatte. Damit würden lediglich Regierungsmitglieder und Verwaltungsmitarbeitende aus kantonalen Departementen, die mit Fragen der zweiten Säule betraut sind, von Aufsichtsgremien ausgeschlossen
Änderungen bei erster Säule
Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrats (SGK-N) hatte ohne Gegenstimme das Festhalten an der Differenz beschlossen. Alle Fraktionen waren der Ansicht, es müsse eine Trennung der Kompetenzen geben.
Bundesrat Alain Berset wies darauf hin, dass ähnliche Bestimmungen etwa auch für einzelne Pensionskassen gälten. Es sei nicht nachvollziehbar, dass es für regionale Aufsichtsgremien eine Ausnahme geben solle. Mit der vom Nationalrat gewählten Lösung seien allerdings Umsetzungsprobleme zu erwarten, kritisierte er.
Kernpunkt der Vorlage sind Änderungen bei der Aufsicht über die erste Säule. Der Bundesrat verfolgt damit ein Ziel. Die damit betrauten Organe sollen stärker vorausschauend handeln und sich an Risiken orientieren, statt hauptsächlich nachträglich zu kontrollieren. Ausserdem soll die Reform eine zweckmässige Steuerung der Informationssysteme ermöglichen, und es werden Grundsätze der guten Unternehmensführung festgelegt.
Hintergrund ist, dass die Aufsicht über die AHV seit 1948 nahezu unverändert geblieben ist - trotz des technologischen Wandels. Gleiches gilt für die mit der AHV verbundene Erwerbsersatzordnung für Dienstleistende und Mutterschaft. Die Ergänzungsleistungen sowie die Familienzulagen in der Landwirtschaft sind ebenfalls betroffen. Einzig die Aufsicht über die IV wurde bereits mit der fünften IV-Revision im Jahr 2008 grundlegend modernisiert.