Räte streiten weiterhin über Ombudspflicht für Versicherungen
Anders als der Bundesrat und Ständerat spricht sich der Nationalrat gegen eine Einführung der Ombudspflicht für Versicherungen aus.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Nationalrat möchte weiterhin keine Ombudspflicht für Versicherungen.
- Bundesrat und Ständerat sind da anderer Meinung.
Bei Versicherungsstreitigkeiten soll sich die Branche weiterhin selbst organisieren können. Dieser Meinung ist der Nationalrat. Anders als der Bundesrat und Ständerat will er nichts wissen von einer generellen Einführung der Ombudspflicht.
Die grosse Kammer beugte sich am Dienstag zum zweiten Mal über die geplanten Änderungen des Versicherungsaufsichtsgesetzes. Nach der ersten Runde der Parlamentsberatungen waren Ende 2021 noch rund zehn Differenzen zwischen den Räten verblieben.
Weiterhin zu reden gibt in den kommenden zwei Sessionswochen die Grundsatzfrage: Soll die Ombudsstelle im Gesetz geregelt werden oder soll weiterhin eine Branchenlösung möglich sein? Geht es nach dem Bundesrat und dem Ständerat, soll jeder Vermittler und jede Versicherung verpflichtet werden, sich einer Ombudsstelle anzuschliessen.
Keine neuen Bestimmungen
Die bürgerliche Mehrheit im Nationalrat plädiert jedoch für eine Streichung dieser Regeln. Sie argumentiert mit dem Subsidiaritätsprinzip. Demnach soll der Staat erst etwas regeln, wenn die Freiwilligkeit nicht funktioniert.
Nach Ansicht der Kommissionsmehrheit erfüllt die heutige Branchenlösung ihren Zweck, wie Sprecher Martin Landolt (Mitte/GL) sagte. Seit Jahrzehnten betreiben die Privatversicherer zwei Ombudsstellen. Eine staatliche Lösung brauche es nicht.
Die Ratslinke unterlag mit ihrem Argument, den Versicherungsnehmern einen niederschwelligen und kundenfreundlichen Zugang bei Streitigkeiten zu geben. Auch Finanzminister Ueli Maurer warb erfolglos für obligatorische Ombudsstellen. Er bezeichnete diese als «zeitgemäss». Der Entscheid gegen die Ombudsstellen-Pflicht fiel schliesslich mit 108 zu 84 Stimmen.
Auch in weiteren Punkten bleiben noch Differenzen zur kleinen Kammer. Beispielsweise beschloss der Nationalrat bei den Bestimmungen zu den ergänzenden internationalen Standards an seinen früheren Entscheiden festzuhalten.
Ausserdem will der Nationalrat die vom Ständerat neu aufgenommenen Bestimmungen zum Sanierungsrecht präziser formulieren. Auf den Grundsatz haben sich die Räte bereits geeinigt: Künftig sollen Versicherungen saniert und nicht direkt liquidiert werden können.
Anderes Gesetz in Aussicht
Gestrichen haben die Räte die zunächst vom Nationalrat verlangte Bestimmung. Diese hätte es Versicherungen erlaubt, im Bereich der Zusatzversicherung zur Krankenversicherung den Leistungserbringern gegenüber gemeinsam zu verhandeln.
Diese Frage müsse auf verlässlichen Grundlagen geklärt werden, hatte Finanzminister Maurer im Ständerat gesagt. Eventuell biete sich dafür dann ein anderes Gesetz an. Dass Handlungsbedarf in dieser Frage besteht, wurde indes im Rat von niemandem bestritten. Die Situation sei unbefriedigend.
Die Vorlage beinhaltet auch Regeln für Versicherungsmakler: Es soll die Rahmenbedingungen für Versicherungen und Konsumenten verbessern. Versicherungsvermittler sollen künftig ihren Kunden nicht nur sagen müssen, was eine Versicherung enthält und wie hoch die Prämie ist. Sondern auch, wie viel Provision er oder sie von der Versicherung erhält.
Gleichzeitig will das Parlament die Aufsicht über Versicherungen lockern, die nur Grossunternehmen bedienen. Die aktuellen Aufsichtsregeln sind seit 2006 in Kraft. Die Vorlage geht nun mit fünf verbliebenen Differenzen zurück an den Ständerat. Das Geschäft soll während der laufenden Session bereinigt werden.