Die 65'000 benötigten Stimmen für das Referendum gegen die Teilabschaffung der Stempelsteuer wurden erreicht. Dieses soll am 5. Oktober eingereicht werden.
Ueli Maurer
Finanzminister Ueli Maurer argumentierte am Mittwoch im Ständerat für die Abschaffung der Stempelsteuer. - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Unterschriften für das Referendum zur Teilabschaffung der Stempelsteuer sind erreicht.
  • Die Linke will das Referendum am 5. Oktober einreichen.
  • Konkret geht es um die Abschaffung der Emissionsabgabe auf Eigenkapital.
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Die SP und ihre Verbündeten haben für das Referendum gegen die Teilabschaffung der Stempelsteuer 65'000 Unterschriften zusammen. Einreichen will die Linke das Referendum am 5. Oktober.

Anschliessend wird die Bundeskanzlei die Unterschriften prüfen und über das Zustandekommen entscheiden. Das Abstimmungsdatum legt der Bundesrat fest.

Die Unterschriftenzahl gab die Zürcher SP-Nationalrätin Jacqueline Badran am Dienstag in der Tageszeitung «Blick» bekannt. SP-Mediensprecher Nicolas Haesler bestätigte die Information gegenüber der Nachrichtenagentur Keystone-SDA. Das Referendum hat ein überparteiliches Komitee bestehend aus SP, Grünen und Gewerkschaften ergriffen.

Abschaffung der Emissionsabgabe

Konkret geht es um die Abschaffung der Emissionsabgabe auf Eigenkapital, eines Elements der Stempelabgabe. Der Bund geht dabei von jährlichen Mindereinnahmen von 250 Millionen Franken aus. Das Referendumskomitee argumentiert, einmal mehr würden jene profitieren, die Steuerentlastungen nicht nötig hätten: Grosskonzerne, Finanzbranche und Kapitalbesitzer.

Die Abschaffung der Emissionsabgabe sei Teil einer «Salamitaktik der Rechten» zur Aufhebung aller Stempelabgaben. Mit den Stempelabgaben nimmt der Bund jährlich rund 2,2 Milliarden Franken ein.

Die Emissionsabgabe wird auf inländischen Beteiligungsrechten erhoben, wenn zwecks Kapitalerhöhung Aktien oder ähnliches ausgegeben werden oder deren Nennwert erhöht wird. Die Abgabe beträgt ein Prozent des Nennwerts. Für die erste Million Franken gilt eine Freigrenze. Bei einem gemeinnützigen Zweck oder zur Beschaffung günstiger Wohnungen entfällt die Abgabe.

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