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Reform der AHV: Ständerat sagt Ja zu Rentenalter 65 für Frauen

Keystone-SDA
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Bern,

Der Ständerat hat am Montag über die Reform der AHV diskutiert. Mit 30 zu 12 Stimmen stimmte er zu, das Rentenalter für Frauen auf 65 zu erhöhen.

alters- und hinterlassenenversicherung
Eine ältere Frau auf einem Velo. (Symbolbild) - Pixabay

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Ständerat hat eine Erhöhung des Rentenalters für Frauen angenommen.
  • Finanziert werden soll die AHV-Reform mit einer Erhöhung der Mehrwertsteuer.

Der Ständerat nimmt einen neuen Anlauf, das Rentenalter für Frauen von heute 64 auf 65 Jahre zu erhöhen. Er entschied dies am Montagabend mit 30 zu 12 Stimmen und bei zwei Enthaltungen. Die Nein-Stimmen kamen hauptsächlich von Vertreterinnen und Vertretern von SP und Grünen.

Seit 1997 scheiterten mehrere Anläufe für das Frauenrentenalter 65 an der Urne respektive im Parlament. In der AHV-Reform, die der Ständerat am Montag berät, ist indes nicht mehr vom Rentenalter die Rede, sondern vom Referenzalter. Dieses liegt für Frauen und für Männer bei 65 Jahren. Für die Frauen soll das Referenzalter ab Reform-Inkrafttreten – geplant für 2022 – innerhalb von vier Jahren schrittweise ansteigen.

Ausgleichsmassnahmen für Übergangs-Jahrgänge

Für die Frauen der Übergangs-Jahrgänge, die nach dem Inkrafttreten der Reform zuerst pensioniert werden, beschloss der Rat Ausgleichsmassnahmen. Der zweite Teil der Vorlage beinhaltet die Erhöhung der Mehrwertsteuer für die Sicherung der AHV. Darüber musste der Ständerat am späten Abend noch entscheiden.

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AHV Rentenalter Frauen 65: Der Ständerat sagte Ja. - Keystone

Finanziert werden soll die Reform der AHV mit einer Erhöhung der Mehrwertsteuer. Diese will der Ständerat weniger stark erhöhen als der Bundesrat. Zum Normalsatz will er 0,3 Prozentpunkte schlagen, zum reduzierten Satz und zum Sondersatz für die Hotellerie je 0,1 Prozentpunkte. Die Vorlage geht nun an den Nationalrat.

AHV: Ständerat lehnt höhere Renten für Ehepaare ab

Die AHV-Renten für Ehepaare will der Ständerat nicht erhöhen. Verheiratete sollen nach seinem Willen weiterhin höchstens 150 Prozent einer AHV-Maximalrente erhalten.

Der Rat lehnte am Montag mit 18 zu 13 Stimmen und 13 Enthaltungen einen Antrag seiner Sozialkommission (SGK-S) ab. Diese hätte die Rente für Ehepaare hätte aufstocken. Nein sagten vor allen Vertreterinnen und Vertreter von FDP und SVP. Die Enthaltungen kamen von SP und Grünen.

AHV Renten
Flexible Renten sollen her. - Keystone

Die Mehrheit der SGK-S hätte Ehepaaren gegenüber grosszügiger sein wollen als der Bundesrat, unterlag nun aber. Sie hätte die Obergrenze für Verheiratete auf 155 Prozent der AHV-Rente erhöhen wollen, um eine Ungerechtigkeit beheben. Die Kosten hätten sich laut SGK-S auf 650 Millionen Franken belaufen.

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