Ständerat entscheidet über das Frauenrentenalter 65
Wird das Frauenrentenalter auf 65 erhöht? Im Ständerat wird heute Montag über eine AHV-Reform beraten.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Ständerat berät über den nächsten Versuch einer AHV-Reform.
- Erhöhung des Rentenalters oder der Mehrwertsteuer werden diskutiert.
Das Parlament nimmt einen neuen Anlauf für eine Reform der AHV. Zunächst berät der Ständerat am Montag die Sicherung des Sozialwerks.
Diese fusst auf der umstrittenen Erhöhung des Frauenrentenalters von 64 auf 65 Jahre. Und einer höheren Mehrwertsteuer. Neu ist indes nicht mehr vom ordentlichen Rentenalter die Rede, sondern vom Referenzalter.
Für Frauen wie für Männer will es der Bundesrat bei 65 Jahren festsetzen. Das Referenzalter für die Frauen soll ab Inkrafttreten der Reform – geplant 2022 – innerhalb von vier Jahren schrittweise ansteigen.
Mehrere Anläufe seit 1997
Gemäss Modellrechnung entlastet das die AHV im Jahr 2031 um 1,4 Milliarden Franken, wie der Bundesrat schreibt. Seit 1997 scheiterten mehrere Anläufe für das Frauenrentenalter 65. Und nach wie vor ist die Erhöhung umstritten. Im Ständerat will eine rot-grüne Minderheit beim Rentenalter 64 bleiben.
Um die Erhöhung schmackhaft zu machen, will der Bundesrat Ausgleichsmassnahmen im Umfang von 700 Millionen Franken. Dies für die am stärksten betroffenen Jahrgänge.
Träte die Reform 2022 in Kraft, wären das die Jahrgänge 1959 bis 1967. Für diese Frauen würden die Renten bei einem vorzeitigen Bezug weniger gekürzt.
Sozialkommission im Ständerat hat andere Pläne
Auch dieser Ausgleich wird im Ständerat zu reden geben. Die Mehrheit seiner Sozialkommission (SGK-S) will nur sechs Jahrgänge berücksichtigen. Nämlich 1959 bis 1964 bei einem Inkrafttreten im Jahr 2022.
Damit würde sich der Aufwand für den Ausgleich von 700 auf 440 Millionen Franken im Jahr 2030 reduzieren.
Zur Diskussion stehen noch sechs weitere Vorschläge von Minderheiten. Zwei verlangen grosszügigere Regelungen als sie der Bundesrat beantragt. Und drei beinhalten einen Rentenzuschlag für die am meisten betroffenen Frauen-Jahrgänge.
Umstritten ist weiter, ab wann ein vorzeitiger Rentenbezug möglich sein soll. Der Bundesrat schlägt für Männer und Frauen 62 Jahre vor. Eine Mehrheit der SGK-S möchte den 63. Geburtstag als Schwelle setzen, eine Minderheit beim Vorschlag des Bundesrates bleiben.
Ehepaaren gegenüber will die SGK-S grosszügiger sein als der Bundesrat. Dieser sieht für Verheiratete wie heute weiterhin eine AHV-Rente von bis zu 150 Prozent der Maximalrente vor. Die SGK-S will die Obergrenze auf 155 Prozent erhöhen.