Registrierte Hooligans sollen keine Tickets mehr kaufen können
Personen, die in der Hooligan-Datenbank Hoogan eingetragen sind, dürfen keine Tickets mehr für Sportveranstaltungen kaufen.
Wer in der Hooligan-Datenbank Hoogan registriert ist, soll kein Ticket mehr für Sportveranstaltungen kaufen dürfen. Der Ständerat fordert dafür die nötigen Rechtsgrundlagen, trotz Datenschutz-Bedenken des Bundesrates. Der Nationalrat hat noch zu entscheiden.
Mit 29 zu 14 Stimmen sagte der Ständerat am Mittwoch Ja zur Motion seiner Sicherheitspolitischen Kommission (SIK-S). Anlass für diese war ein Entscheid der Justiz- und Polizeidirektoren der Kantone, personalisierte Tickets künftig auch gegen den Willen der Sportclubs einzuführen. Das Hooligan-Konkordat soll dafür revidiert werden.
Dazu brauche es eine Anpassung der einschlägigen bundesrechtlichen Bestimmungen, schrieb die SIK-S. In Zukunft solle schon beim Ticketkauf ein Daten-Abgleich zwischen der Käuferin oder dem Käufer und der Datenbank möglich sein.
Personen erst beim Betreten des Stadions zu kontrollieren und Abgleiche mit der Datenbank zu machen, sei illusorisch, sagte Kommissionspräsidentin Andrea Gmür-Schönenberger (Mitte/LU). Die SIK-S handle auf Begehren der Kantone. Es gebe immer wieder Ausschreitungen und zerstörte Züge, sagte sie.
«Hier wird weit an der Realität vorbeigefuhrwerkt», kritisierte Flavia Wasserfallen (SP/BE) das Vorgehen der SIK-S. In der letzten Zeit seien die Gewaltereignisse zurückgegangen. Das gelte auch für die Zahl der Menschen mit Fussballbezug im Hoogan-System. Zuerst müsse die Diskussion über personalisierte Tickets geführt werden.
Risiko bei Verteilung der Hoogan-Daten
Werner Salzmann (SVP/BE) warnte davor, Datenschutz statt Täterschutz zu betreiben. Die von der Motion aufgeworfene Frage müsse mindestens geprüft werden. Es gehe um die Sicherheit der Stadionbesucher, sagte auch Charles Juillard (Mitte/JU). Die Kantone seien nicht in der Lage, alleine mit der Situation umzugehen.
Justizminister Beat Jans machte datenschutzrechtliche Bedenken geltend. Es gebe einfachere und bessere Lösungen als die Bekanntgabe der sensiblen Daten an Tickethändler. «Entscheidend ist nicht, wer ein Ticket kauft, sondern wer am Stadion-Eingang steht.»
Sportclubs könnten bereits heute Ausweise kontrollieren, mit Hoogan abgleichen, und gegebenenfalls den Zugang verwehren, führte Jans aus. Dafür brauche es keine Gesetzesänderung. Das Risiko, dass Hoogan-Daten in die Hände Unbefugter gelangten, würde mit der verlangten Neuerung steigen.
Der Ständerat fordert zudem vom Bundesrat, mit den Kantonen auszuloten, ob neue gesetzliche Bestimmungen auf Bundesebene etwas bewirken könnten gegen Gewalt bei Sportveranstaltungen. Mit 29 zu 12 Stimmen und mit einer Enthaltung nahm der Rat diese zweite Motion an. Sie geht ebenfalls an den Nationalrat.
Eingereicht hatte den Vorstoss ebenfalls die SIK-S. Da gewalttätige Gruppierungen regelmässig landesweit unterwegs seien, sei Föderalismus hinderlich, schrieb sie zum Vorstoss. Zwar seien die Kantone für die Sicherheit zuständig, doch es brauche eine schweizweite Antwort auf dieses Phänomen.
Justizminister Beat Jans beantragte auch zu dieser Motion ein Nein. Der Bund habe die verlangten Arbeiten schon gemacht, sagte er. Die Federführung bei den geforderten Arbeiten müsse bei den Kantonen liegen. Der Bund habe eine Unterstützungs- und Koordinationsaufgabe und nehme diese auch wahr. Die Zusammenarbeit sei bereits eng.