Säule 3a: Schweizer Altersvorsorge-Verordnung angepasst
Die Schweizer Regierung hat kürzlich Änderungen an der Verordnung zur Säule 3a beschlossen. Diese Anpassungen zielen darauf ab, die private Altersvorsorge zu stärken.
«Handelszeitung» berichtet, dass die Neuerungen ab 2025 in Kraft treten sollen. Ein zentraler Punkt der Anpassung betrifft die Einzahlungsmöglichkeiten.
Laut «NZZ» wird es künftig erlaubt sein, Beiträge für vergangene Jahre nachzuzahlen. Dies war bisher nicht möglich.
Säule 3a: Neue Regelung bietet mehr Flexibilität
Die neue Regelung werden offenbar mehr Flexibilität bieten, erklären Vorsorgeexperten. Besonders Personen mit schwankendem Einkommen könnten davon profitieren.
Eine weitere Neuerung betrifft die Einzahlungslimiten. «Tages-Anzeiger» berichtet, dass diese ab 2025 deutlich angehoben werden.
Für Erwerbstätige mit Pensionskasse steigt der Maximalbetrag von 7056 auf 8820 Franken.
Wer profitiert noch davon?
Selbständige ohne Pensionskasse dürfen künftig bis zu 44'100 Franken einzahlen. Bisher lag die Grenze bei 35'280 Franken.
Diese Erhöhung soll die Attraktivität der Säule 3a steigern. Finanzexperten raten dazu, die neuen Möglichkeiten zu nutzen.
Die höheren Limiten würden es offenbar ermöglichen, mehr für das Alter zurückzulegen.
Digitalisierung vorangetrieben
Die Verordnungsanpassung fördert auch die Digitalisierung im Vorsorgebereich. «Blick» berichtet, dass künftig digitale Plattformen für die Verwaltung von 3a-Konten zugelassen werden.
Begrüsst du die neue Altersvorsorge-Verordnung der Säule 3a?
Diese Öffnung für digitale Lösungen sei überfällig, kommentiert Fintech-Experte Daniel Meier gegenüber «Watson». Er erwartet dadurch mehr Wettbewerb und Innovation im Vorsorgemarkt.
Auch traditionelle Banken begrüssen den Schritt. Die Digitalisierung werde den Zugang zur Säule 3a vereinfachen, erklärt ein Sprecher der UBS gegenüber «Cash».
Kritik von Gewerkschaften
Trotz überwiegend positiver Reaktionen gibt es auch kritische Stimmen. «Der Bund» berichtet, dass Gewerkschaften die Anpassungen als unzureichend betrachten.
Die Erhöhung der Einzahlungslimiten nützte vor allem Gutverdienenden, kritisiert Gewerkschaftsvertreter Peter Schmid im Interview mit «SRF». Er fordert stattdessen eine Stärkung der AHV.
Das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) verteidigt die Änderungen. Man wolle die private Vorsorge für alle attraktiver machen.
Auswirkungen auf Anlagestrategien
Die Verordnungsanpassung könnte auch Auswirkungen auf Anlagestrategien haben. «Finanz und Wirtschaft» berichtet, dass Experten mit einer Zunahme von Wertschriftenanlagen in der Säule 3a rechnen.
Höhere Einzahlungen würden längerfristige Anlagen attraktiver machen, erläutert Ökonom Martin Eichler im Gespräch mit «SRF». Er erwartet eine Verschiebung weg von klassischen Sparkonten.
Auch Pensionskassenexperte Benno Ambrosini sieht diesen Trend. Die Verordnungsanpassung könne zu mehr Aktieninvestments in der Säule 3a führen, sagt er gegenüber «NZZ».