Schwangerschaftsabbruch soll im Strafgesetzbuch bleiben
Das Wichtigste in Kürze
- Nationalrätin Léonore Porchet (Grüne/VD) verlangt mit einer parlamentarischen Initiative, den Schwangerschaftsabbruch aus dem Strafgesetzbuch zu streichen und in erster Linie als Frage der Gesundheit zu betrachten.
Die Rechtskommission des Nationalrates (RK-N) beantragt mit 14 zu 11 Stimmen, die Initiative abzulehnen, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten.
Porchet schlägt vor, die heute geltende Fristenregelung in einem Spezialgesetz oder in einem Gesetz über die sexuelle Gesundheit oder aber im Bereich der öffentlichen Gesundheit rechtlich zu verankern. Das Strafgesetzbuch soll entsprechend angepasst werden.
Obwohl es in der Schweiz ein Recht gebe auf den Abbruch einer Schwangerschaft, würden Abbrüche als Strafsache behandelt, begründet Porchet die Initiative. Das bedeute, dass ein Abbruch grundsätzlich eine verwerfliche strafrechtliche Angelegenheit sei und erst in zweiter Linie eine gesundheitliche Entscheidung.
Die Mehrheit der RK-N argumentiert, dass es in der Schweiz seit rund 20 Jahren im Zusammenhang mit dem Abbruch einer Schwangerschaft keine strafrechtliche Verfolgung mehr gegeben habe. Die geltende Fristenregelung – Straffreiheit bis zur zwölften Woche, wenn eine Notlage geltend gemacht wird – habe sich bewährt.
Die Minderheit dagegen ist der Ansicht, dass die Verankerung der Abtreibung im Strafgesetzbuch Frauen in einer schwierigen Lebensphase stigmatisieren und ihnen Schuld zuweisen könne. Das könne sie sehr verletzlich machen.
Als nächstes entscheidet der Nationalrat über die Initiative. Sagt auch er Nein, ist das Anliegen vom Tisch. Stimmt er zu, ist als nächstes die zuständige Ständeratskommission am Zug.