Schweiz setzt zehntes EU-Sanktionspaket gegen Russland um
Seit über einem Jahr führt Russland Krieg gegen die Ukraine. Die Schweiz setzt jetzt das zehnte Sanktionspaket der EU um.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Schweiz setzt das zehnte Sanktionspaket gegen Russland um.
- Die neuen Bestimmungen gelten ab Mittwochabend.
- Es gelten unter anderem angepasste Meldepflichten im Finanzbereich.
Der Bundesrat hat weitere Sanktionen gegen Russland beschlossen. Die Schweiz setzt damit das mittlerweile zehnte Sanktionspaket der Europäischen Union um. Die neuen Bestimmungen gelten ab Mittwochabend.
Unter anderem ist es Russinnen und Russen neu untersagt, eine Funktion in den Leitungsgremien von Eigentümern oder Betreibern von kritischen Infrastrukturen auszuüben. Das teilte das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) am Mittwoch mit.
Kontrollen und Beschränkungen für Ausfuhren
Zudem gelten angepasste Meldepflichten im Finanzbereich und verschärfte Einschränkungen für Güter. Hier geht es um Kontrollen und Beschränkungen für Ausfuhren, unter anderem von Dual-Use Gütern, Gütern zur militärischen und technologischen Stärkung oder zur Entwicklung des Verteidigungs- und Sicherheitssektors.
Betroffen sind zudem Güter, die zur Stärkung der russischen Industrie beitragen, sowie Produkte für die Luft- und Raumfahrt. Der Import von Waren, die für Russland wirtschaftlich bedeutend sind, wird zudem weiter eingeschränkt.
Wie in Syrien lässt der Bundesrat nun auch eine humanitäre Ausnahme im Zusammenhang mit gewissen Dienstleistungen an russische Organisationen zu. Die Ausnahme gilt für Aktivitäten durch schweizerische öffentliche Stellen oder Organisationen, die für ihre humanitären Aktivitäten Geld vom Bund erhalten.
Im Einzelfall soll zudem für sanktionierte natürliche Personen, Unternehmen oder Organisationen Geld bereitgestellt werden dürfen, wenn die Wahrung Schweizerischer Interessen dies erfordert. Nötig wurde das, um zu verhindern, dass Anteile an den Schweizer Hochtechnologie-Unternehmen Sulzer und Medmix AG an zwei sanktionierte russische Banken gehen.
Folgen für Schweizer Firmen so klein wie möglich
Wegen US-Sanktionen gegen Viktor Vekselberg und der Sanktionierung der zwei Banken durch die Schweiz konnte die Tiwel Holding AG als Grossaktionärin von Sulzer und Medmix AG ihre Darlehen bei den russischen Banken nicht mehr bedienen. Ihre Anteile an den Unternehmen sind als Sicherheit für das Darlehen bei den russischen Banken hinterlegt.
Der Bundesrat erinnerte im Communiqué daran, dass er unbeabsichtigte Folgen der Sanktionen auf Schweizer Firmen im Rahmen des geltenden Rechtsrahmens so klein wie möglich halten wolle. Er will mit dem Eingriff verhindern, dass sanktionierte russische Banken von den Sanktionen indirekt profitieren.