Die Schweiz und Italien haben Steuerregeln für Homeoffice-Grenzgänger festgelegt.
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Seit Anfang des Jahres haben Grenzgängerinnen und Grenzgänger die Möglichkeit, einen Viertel ihrer Arbeitszeit im Homeoffice zu leisten. (Symbolbild) Foto: Fabian Strauch/dpa - dpa-infocom GmbH

Die Schweiz und Italien haben dauerhafte Steuerregeln für Grenzgängerinnen und Grenzgänger im Homeoffice festgelegt. Dies teilte das Staatssekretariat für internationale Finanzfragen am Donnerstag mit.

Bundesrätin Karin Keller Sutter (FDP/SG) und der italienische Wirtschafts- und Finanzminister Giancarlo Giorgetti unterzeichneten das Änderungsprotokoll zum bestehenden Grenzgängerabkommen, schrieb das Staatssekretariat für internationale Finanzfragen (SIF). Dieses löse die Verständnisvereinbarung ab. An den Eckpunkten der bestehenden Regelung ändere sich damit aber nichts.

Neue Möglichkeiten durch Homeoffice

Seit Anfang des Jahres haben Grenzgängerinnen und Grenzgänger die Möglichkeit, einen Viertel ihrer Arbeitszeit im Homeoffice zu leisten. Das Homeoffice wirke sich dabei weder auf den Staat, der die Einkünfte besteuert, noch auf den Status der Grenzgängerinnen und Grenzgänger aus, hiess es weiter.

Gemäss dem im Juli 2023 in Kraft getretenen Grenzgängerabkommen behält die Schweiz 80 Prozent der Quellensteuern, die auf das Einkommen von italienischen Grenzängern erhoben werden. Die neuen Grenzgänge werden auch im Wohnsitzstaat ordentlich besteuert, und dieser soll eine Doppelbesteuerung beseitigen.

Statistiken zu Grenzgängern

Knapp 80'000 italienische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer überqueren laut dem Bundesamt für Statistik (BFS) täglich die Schweizer Grenze in Richtung Kanton Tessin. Der Grossteil von ihnen stammt aus der Lombardei. Über 90'000 Grenzgänger kommen insgesamt aus Italien.

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