Versicherte im Ausland werden in Risikoausgleich aufgenommen

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Bern,

In der Schweiz versicherte Ausländer, insbesondere Grenzgänger, könnten bald höhere Prämien zahlen.

Krankenkassen
Künftig sollen auch im Ausland wohnhafte Versicherte in den Risikoausgleich der Krankenkassen einbezogen werden. (Themenbild) - sda - KEYSTONE/CHRISTIAN BEUTLER

In den Risikoausgleich zwischen den Krankenkassen werden neu auch in der Schweiz versicherte Menschen im Ausland einbezogen, zum Beispiel Grenzgängerinnen und Grenzgänger. Damit dürften die Prämien für Versicherte im Ausland steigen.

Der Ständerat hat eine dafür nötige Revision des Krankenversicherungsgesetzes für die Schlussabstimmung bereit gemacht. Auf den Einbezug von Versicherten im Ausland in den Risikoausgleich hatten sich die Räte schon zuvor geeinigt.

Die Vorlage soll die Solidarität in der obligatorischen Krankenversicherung stärken. Denn der Risikoausgleich innerhalb der Krankenkassen wurde geschaffen, damit die Krankenversicherer keinen Anreiz haben, nur möglichst gesunde Personen zu versichern.

Werden im Ausland wohnhafte Versicherte in den Risikoausgleich einbezogen, steigen deren Prämien – jedoch werden diese immer noch deutlich tiefer sein als die Prämien im Inland. Gleichzeitig werden die Versicherten in der Schweiz, allen voran jene in Kantonen mit Grenzgängerinnen und Grenzgängern, von tieferen Prämien profitieren.

Grenznah lebende Deutsche und Franzosen betroffen

2021 waren rund 170'000 im Ausland wohnende Menschen in der Schweiz krankenversichert. Es waren vor allem Grenzgängerinnen und Grenzgänger aus Deutschland und Frankreich.

Die Gesetzesrevision sieht auch einen vereinfachten Datenaustausch zwischen Kassen und Kantonen vor. Er ermöglicht es, für sogenannte «Phantom-Versicherte» – Personen, welche die Versicherer seit einiger Zeit nicht mehr kontaktieren können – die Versicherungspflicht zu sistieren.

Zuletzt umstritten war, ob neu die Nationalität der Versicherten erhoben werden sollte. Befürworter im Nationalrat waren der Ansicht, dass diese Angaben zu mehr Transparenz bei der Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen führen könnte. Der Ständerat war jedoch dagegen und setzte sich schliesslich durch.

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