Schweiz verlängert Sanktions-Ausnahmen gegenüber Syrien erneut
Der Bundesrat hat die Ausnahmeregelung für Finanzsanktionen gegenüber Syrien im Rahmen humanitärer Aktivitäten erneut verlängert, nun bis zum 12. September.
Die Schweiz hat die Ausnahme der Finanzsanktionen gegenüber Syrien für humanitäre Aktivitäten erneut verlängert. Diese gilt nun bis am 12. September. Der Bundesrat folgte damit am Mittwoch einem Entscheid der EU.
Nach dem verheerenden Erdbeben im Februar vergangenen Jahres hatte der Bundesrat beschlossen, die Sanktionen gegenüber Syrien für Finanztransaktionen auszusetzen, die zur Erbringung humanitärer Hilfe oder zur Unterstützung der Zivilbevölkerung notwendig sind. Die Ausnahme galt vorerst für sechs Monate und wurde danach schon einmal für sechs Monate verlängert.