Schwule halten Erfassung von Hass-Verbrechen für möglich
Bundesrat und Polizei wehren sich gegen die Erfassung von Hassverbechen in der Kriminalstatistik. Die Schwulenorganisation Pink Cross hält dagegen.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Nationalrat will «Hate Crimes» statistisch erfassen lassen.
- Bundesrat und Schweizer Polizeikommandanten sind nicht begeistert.
- Die Schwulenorganisation Pink Cross hat deren Argumente widerlegt.
Überraschend wurde am Donnerstag eine Motion von BDP-Nationalrätin Rosmarie Quadranti angenommen. Diese fordert, dass «Hate Crimes» statistisch erfasst werden – sie fänden zu oft im Dunkeln statt.
Nicht begeistert zeigte sich die Konferenz der Kantonalen Polizeikommandanten KKPKS. Eine Erfassung solcher Daten sei sehr schwierig. Doch da widerspricht die Schwulenorganisation Pink Cross energisch. Geschäftsleiter Roman Heggli zeigt gegenüber Nau die Machbarkeit auf.
Motiv herausfinden sei zu schwierig
Das Motiv «Hate Crime» direkt herauszufinden sei zu schwierig, fand der Bundesrat. Es ist schlicht «nicht möglich, entsprechende Daten in ausreichend guter Qualität zu veröffentlichen», so Gesundheitsminister Alain Berset.
Roman Heggli widerspricht. In der Polizeiarbeit werden oft Annahmen getroffen, die höchstwahrscheinlich stimmen. Die Organisation liefert dazu ein Beispiel: Bei einem Diebstahl mit unbekannter Täterschaft wird zuerst einmal von einer Bereicherungsabsicht ausgegangen. Auch wenn die Täter zu diesem Zeitpunkt noch nicht befragt werden konnte.
Genau so soll auch die Erfassung von «Hate Crimes» laufen. Wenn nun zum Beispiel ein schwules Paar, welches Hand in Hand durch die Strasse läuft, einfach so zusammengeschlagen aber nicht beraubt wird, kann davon ausgegangen werden, dass die Tat homofeindlich motiviert war.
Sexuelle Orientierung sollte nicht erfragt werden
Die Konferenz der Kantonalen Polizeikommandanten der Schweiz ist jedoch noch aus einem anderen Grund skeptisch: Sexuelle Orientierung, Religion etc. seien höchstpersönliche, schützenswerte Personendaten. Die Tatsache, dass Polizisten diese erfragen und dokumentieren müssten, «erachtet die KKPKS denn auch als heikel».
Auch dem widerspricht Pink Cross Geschäftsleiter Heggli: «Wenn sich die Opfer dazu entschieden, zur Polizei zu gehen, haben sie auch ein Interesse daran, dass die Tat als LGBTQI-Verbrechen behandelt wird.»
Die erfassten Daten seien ausserdem gut geschützt und in der Kriminalstatistik anonymisiert.
Auch den Zusatzaufwand schätzt Heggli als gering ein. Für die Kriminalstatistik sei lediglich eine zusätzliche Erfassungsmöglichkeit erforderlich.