Seit über zwei Jahrzehnten ist keine AHV-Reform mehr gelungen
Das Wichtigste in Kürze
- Der letzte grosse Wurf war 1997 die zehnte AHV-Revision.
Unter anderem wurde damals das Frauenrentenalter von 62 auf 64 Jahre erhöht, es wurden Erziehungs- und Betreuungsgutschriften eingeführt sowie eine Witwerrente.
Seither sind alle Versuche, die AHV grundlegend zu revidieren, fehlgeschlagen. Eine erste Version für eine elfte AHV-Revision mit einer Erhöhung des Frauenrentenalters auf 65 Jahre und einer Erhöhung der Mehrwertsteuer zugunsten von AHV und IV wurde im Mai 2004 an der Urne abgelehnt.
Der zweite Anlauf für eine elfte AHV-Revision scheiterte im Oktober 2010 in der Schlussabstimmung im Parlament. Vorgesehen waren damals neben der Erhöhung des Frauenrentenalters auf 65 Jahre eine Flexibilisierung des Altersrücktritts.
Danach wollten Bundesrat und Parlament die AHV und die berufliche Vorsorge gemeinsam reformieren, unter dem Namen «Altersvorsorge 2020». Das Rentenalter der Frauen hätte für die erste und zweite Säule auf 65 Jahre angehoben werden sollen, ebenso hätte eine Flexibilisierung des Altersrücktritts für beide Vorsorgewerke eingeführt werden und für die AHV die Mehrwertsteuer angehoben werden sollen. Im September 2017 fiel die Vorlage aber bei Volk und Ständen durch.
Beim jüngsten Anlauf haben Bundesrat und Parlament AHV und berufliche Vorsorge nun wieder getrennt angepackt. Während die AHV 21 und die Zusatzfinanzierung der AHV am 25. September an die Urne kommen, ist die BVG-Revision - sie sieht unter anderem einen tieferen Umwandlungssatz für die Berechnung der Renten vor - noch im Parlament hängig.
Eine Atempause verschaffte der AHV immerhin die 2019 vom Volk angekommene Steuerreform und AHV-Finanzierung (Staf-Vorlage). Die AHV erhält seither jährlich über zwei Milliarden Franken zusätzlich. Diese Finanzspritze genügt aber längerfristig nicht für eine Stabilisierung der ersten Säule.