Arbeitgeberverband: Annullierung hätte Fragen aufgeworfen
Der Schweizerische Arbeitgeberverband hat die einstimmige Abweisung der Beschwerden gegen die AHV-Abstimmung begrüsst.
Der Arbeitgeberverband begrüsst die Abweisung der Beschwerden gegen AHV-Abstimmung. Eine Annullierung hätte unverhältnismässigen Aufwand bedeutet und zahlreiche Fragen zum weiteren Vorgehen aufgeworfen, hiess es in einer Mitteilung.
Die wichtigen Massnahmen zur Stabilisierung der AHV blieben damit bestehen. Dies teilte der Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV) am Donnerstag weiter mit. Weiter sei es im Sinne der Gleichberechtigung und der Lebenserwartung fair, wenn Frauen und Männer dasselbe offizielle Referenzalter haben.
Mehrwertsteuererhöhung bleibt erhalten
Zudem bleibe der Verwaltung und auch der Bevölkerung «viel Aufwand und Ärger erspart». Mit einer Annullierung der Abstimmung wäre laut dem SAV unter anderem die gesetzliche Grundlage für die Mehrwertsteuererhöhung, die seit 1. Januar 2024 gilt, obsolet geworden. Was mit den dadurch bereits generierten Mehreinnahmen geschehen wäre, sei unklar.
Für die Arbeitgeber sei zudem klar, dass wegen des nach wie vor hohen finanziellen Drucks auf die AHV-Finanzen weitere strukturelle Massnahmen ergriffen werden müssten. Man erwarte vom Bundesrat eine tragfähige Lösung im Rahmen der AHV-Reform 2026, die eine realistische Erhöhung des Referenzalters gemäss Lebenserwartung vorsieht.