AHV 21: Alle Informationen zu den zwei Vorlagen der Reform
Gleich doppelt wurde am 25. September 2022 über die AHV 21 abgestimmt. Die Reform soll ein drohendes Defizit in der AHV-Kasse verhindern.
Das Wichtigste in Kürze
- Zur Finanzierung aller Renten werden bis 2032 zusätzlich 18,5 Milliarden Franken benötigt.
- Die Reform AHV 21 sieht vor, das Rentenalter von Frauen und die Mehrwertsteuer anzuheben.
- Wird eine der beiden AHV-Vorlagen am 25. September 2022 abgelehnt, scheitert die Reform.
«AHV 21» bezeichnet eine geplante Reform der Alters- und Hinterlassenenversicherung der Schweiz. Am 25. September 2022 stimmte die Schweiz über zwei Vorlagen ab, welche die AHV-Reform betreffen. Wird eine der beiden Vorlagen abgelehnt, scheitert die gesamte Reform.
Doppel-Abstimmung zur AHV 21
Zum einen ist damit die «Zusatzfinanzierung der AHV durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer» gemeint. Zum anderen gehört die «Änderung des Bundesgesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung» zur AHV 21.
Die Reform beinhaltet in der einen Vorlage eine Erhöhung der Mehrwertsteuer. Da diese in der Verfassung festgehalten wird, muss zwingend darüber abgestimmt werden.
Gegen die andere Vorlage, welche die Leistungen der AHV anpassen soll, wurde das Referendum ergriffen. Deswegen gibt es eine zweite Eidgenössische Abstimmung.
Massnahmen gegen das Defizit
Geburtenstarke Jahrgänge erreichen derzeit das Pensionsalter und die Lebenserwartung steigt stets weiter an. Der Bund befürchtet, dass diese Umstände die finanzielle Stabilität der AHV gefährden. Um dem entgegenzuwirken, wurde die Reform AHV 21 erarbeitet. Sonst könne man in einigen Jahren nicht mehr alle Renten finanzieren, so der Bund.
Die Reform soll während zehn Jahren einerseits die Einnahmen zugunsten der AHV vergrössern und andererseits deren Ausgaben minimieren.
Um mehr Einnahmen zu generieren, ist vorgesehen, die Mehrwertsteuer anzuheben. Der normale Steuersatz wird von den heutigen 7,7 Prozent auf 8,1 Prozent angehoben. Der reduzierte Mehrwertsteuersatz, der beispielsweise bei Nahrungsmitteln und Medikamenten gilt, wird von 2,5 auf 2,6 Prozent erhöht.
Als Sparmassnahme sieht die AHV 21 vor, Frauen bis 2028 schrittweise auf dasselbe Rentenalter wie Männer anzuheben: 65 Jahre. Derzeit gilt für Frauen das Rentenalter von 64 Jahren. Statt vom Rentenalter spricht man ausserdem neu vom «Referenzalter».
Um Frauen der Jahrgänge 1961 bis 1969 nun diese Änderungen zu erleichtern, sieht die AHV 21 zwei Ausgleichsmassnahmen vor. Heutzutage werden Renten gekürzt, wenn sie vor dem regulären Rentenalter bezogen werden. Tritt die AHV 21 ab 2024 in Kraft, würden Frauen von einer reduzierten Rentenkürzung profitieren. Frauen der Jahrgänge 1961 bis 1969 würde somit die Rente bei einem Vorbezug lebenslang weniger gekürzt.
Die zweite Ausgleichsmassnahme betrifft ebenfalls die Frauen der Jahrgänge 1961 bis 1969. Wer die Rente nicht vorbezieht, erhält stufenweise je nach Jahrgang einen lebenslangen Rentenzuschlag von bis zu 160 Franken monatlich.
Änderungen an der AHV
Die AHV 21 soll überdies den Rentenbezug flexibler gestalten. Heutzutage ist ein Vorbezug maximal zwei Jahre vor dem Rentenalter möglich. Neu soll man irgendwann zwischen 63 und 70 seine Rente empfangen können. Es muss nicht mehr von Anfang an der volle Betrag bezogen werden, ein schrittweiser Übergang in die Pensionierung wird möglich.
Wer nach Erreichen seines Rentenalters weiterarbeitet, verbessert seine AHV-Rente heutzutage nicht. Die AHV 21 sieht vor, dass die zusätzlich erarbeiteten AHV-Beiträge berücksichtigt werden. Vorausgesetzt wird, dass die Maximalrente von 2390 Franken (3585 Franken bei Ehepaaren) noch nicht erreicht ist.
Finanzielle Entlastung der AHV
Die Berechnungen des Bundesamts für Sozialversicherungen zeigen Folgendes: Die Gleichsetzung des Rentenalters von Frauen soll bis 2032 rund 4,9 Milliarden Franken einsparen.
Die Erhöhung der Mehrwertsteuer generiert währenddessen rund 12,4 Milliarden Franken an Einnahmen. Da der AHV-Finanzierungsbedarf in den nächsten zehn Jahren auf 18,5 Milliarden Franken geschätzt wird, bleiben 1,2 Milliarden Franken noch offen.
Abstimmungsresultat
Die Zusatzfinanzierung der AHV wurde am 25. September 2022 mit 55,1 Prozent der Stimmen angenommen. Die Reform der Alters- und Hinterlassenenversicherung wurde mit 50,6 Prozent der Stimmen angenommen. Die Stimmbeteiligung lag bei je 52,2 Prozent.